22.08.2024
Reglement zur Übertragung von Aufgaben des Bevölkerungsschutzes an das Gemeindeunternehmen "Zivilschutzorganisation Ämme BE".
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Hindelbank am 11. Juni 2024 beschlossene Reglement zur Übertragung von Aufgaben des Bevölkerungsschutzes an das Gemeindeunternehmen "Zivilschutzorganisation Ämme BE" vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 13. August 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde. Der Erlass tritt rückwirkend per 1. August 2024 in Kraft.
Reglement zur Übertragung von Aufgaben des Bevölkerungsschutz
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