Regionaler Sozialdienst
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
Telefon 034 420 20 80
Fax 034 420 20 89
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Öffnungszeiten Schalter und Telefon
Montag:
8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag Mittwoch, Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag:
14.00 - 17.00 Uhr
- zu den angegeben Zeiten sind wir für kurze Kontakte ohne Besprechungscharakter erreichbar (z.B. Abgabe von Unterlagen, einfache Auskünfte, usw.)
- Beratungen/Besprechungen müssen immer vorgängig vereinbart werden. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.

Die Sozial- und Vormundschaftskommission ist zuständig für die individuelle und institutionelle Sozialhilfe gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Bern und für den gesamten zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz und beschliesst und überwacht vormundschaftliche Massnahmen.
Sie ist die fachlich vorgesetzte Behörde des Regionalen Sozialdienstes Hindelbank und Umgebung. Der Kommission gehören die für das betreffende Ressort zuständigen Mitglieder der Gemeinderäte aller Vertragsgemeinden an. Zudem hat jeder Gemeinderat der betreffenden Gemeinden je eine weitere Vertretung in die Kommission delegiert.
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