Wir werden die Adressänderung entsprechend vornehmen und uns bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Ihren Heimatschein werden wir innert max. 5 Arbeitstagen der neuen Wohnsitzgemeinde zustellen. Schweizerinnen und Schweizer, die in eine Gemeinde einziehen, haben sich gestützt auf Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug bei der Gemeindepolizeibehörde (Einwohnerkontrolle) persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Ausländische Staatsangehörige
Ausländerinnen und Ausländer, die in eine neue Gemeinde einziehen, haben sich gestützt auf Art. 15 Abs. 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug bei der Gemeindepolizeibehörde (Fremdenkontrolle) persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne während unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Hindelbank
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
08.00- 12.00 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr) |
Dienstag |
08.00- 12.00 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Mittwoch |
08.00- 12.00 Uhr |
14.00 - 17.00 Uhr |
Donnerstag |
geschlossen |
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Freitag |
08.00- 12.00 Uhr |
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