Wir werden die Adressänderung entsprechend vornehmen und uns bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Ihren Heimatschein werden wir innert max. 5 Arbeitstagen der neuen Wohnsitzgemeinde zustellen. Schweizerinnen und Schweizer, die in eine Gemeinde einziehen, haben sich gestützt auf Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug bei der Gemeindepolizeibehörde (Einwohnerkontrolle) persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Ausländische Staatsangehörige
Ausländerinnen und Ausländer, die in eine neue Gemeinde einziehen, haben sich gestützt auf Art. 15 Abs. 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug bei der Gemeindepolizeibehörde (Fremdenkontrolle) persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne während unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Hindelbank
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
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Montag |
08.00 -12.00 / 14.00 - 18.00 Uhr (Sozialdienst bis 17.00 Uhr) |
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Dienstag |
08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr |
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Mittwoch |
08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr |
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Donnerstag |
geschlossen |
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Freitag |
08.00 - 12.00 Uhr |
Alle Abteilungen bleiben von Montag, 22. Dezember 2025 bis und mit Freitag, 2. Januar 2026 geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.