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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Mutterschaftsentschädigung

Anspruch auf Mutterschafsentschädigung haben Frauen, die in einem gültigen Arbeitsverhältnis sind oder die Anspruchsvoraussetzungen für ALV-Taggelder erfüllen.

 

Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 % des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommen, jedoch höchstens 196 Franken pro Tag. Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Wenn die Mutter die Erwerbstätigkeit während dieser Zeit ganz oder teilweise wieder aufnimmt, endet der Anspruch vorzeitig.

 

Die Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Die Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung ist an folgenden Stellen einzureichen:

  • Arbeitnehmende geben die Anmeldung dem aktuellen Arbeitgeber ab.
  • Nichterwerbstätige geben die Anmeldung dem letzten Arbeitgeber ab.
  • Selbständigerwerbende stellen die Anmeldung der zuständigen Ausgleichskasse zu.
Informationen Mutterschaftsentschädigung
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
AHV / IV / EL

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

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Mittwoch

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Der Regionale Sozialdienst Hindelbank hat am Montag bis 17.00 Uhr geöffnet.

Kontakt

 

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