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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Aktuelles

 

Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden im Kanton Bern

10.11.2021

Verfügung des Amtes für Kultur (nach Art. 13a Abs. 2 und 3 Bauv)

Vom 19. Juli bis 26. September 2021 konnten die Akten beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern eingesehen werden. Während dieser Frist konnten Äusserungen und Anträge eingereicht werden.

Im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme hat es in der Gemeinde Hindelbank keine Änderungen am Inventarauszug und an den Karten der archäologischen Fundstellen und Schutzgebiete gegeben.

Der Archäologische Dienst hat das nachgeführte Inventar mit Verfügung anfangs November in den amtlichen Anzeigern und im Amtsblatt publiziert. Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme eine Ergänzung verlangt haben. Die Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern dauert vom 8. November 2021 bis und mit 7. Dezember 2021 (30 Tage).

Sie finden das Inventar auf dieser Website. Die Unterlagen können auch ausgedruckt auf Papier beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern nach vorheriger Anmeldung (adb.bauen@be.ch oder 031 633 98 98) eingesehen werden.

Kantonales Amt für Kultur
Archäologischer Dienst

Archäologisches Inventar Gemeinde Hindelbank

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00 


Der Regionale Sozialdienst Hindelbank hat am Montag bis 17.00 Uhr geöffnet.

Kontakt

 

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