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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

20.07.2022

Im ganzen Kanton gilt ab sofort ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Waldbrandgefahr wird als «gross» beurteilt.

Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.

Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Keine sonstigen Feuer im Freien. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Für eine Beurteilung der Situation im Hinblick auf den 1. August ist es noch zu früh. Die erwarteten lokalen Hitzegewitter in den nächsten Tagen dürften noch nicht die erhoffte Entspannung bringen. Dazu müsste es über mehrere Tage flächendeckend regnen. Verlässliche Aussagen zu den geltenden Regeln am Nationalfeiertag können frühestens einige Tage vorher gemacht werden. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr

Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?

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