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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Aktuelles

 

Organisationsverordnung (OgV): Inkrafttreten

26.11.2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Hindelbank an seiner Sitzung vom 25. November 2024 die Organisationsverordnung (OgV) erlassen hat.

Die OgV tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2025 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., erhoben werden. 

Organisationsverordnung (OgV) 2025

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00- 12.00 Uhr    

14.00 - 18.00 Uhr (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00- 12.00 Uhr

14.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch

08.00- 12.00 Uhr 

14.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00- 12.00 Uhr


Kontakt

 

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