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Aktuelles

 

Steuererklärung 2020

01.02.2021

In den nächsten Tagen werden die Steuererklärungen 2020 verschickt. Hier finden Sie ein paar wichtige Informationen dazu.

Ausfüllen der Steuererklärung
Ab 1. Januar 2021 ist das Ausfüllen der Steuererklärung nur noch in TaxMe-Online mit BE-Login oder auf Papier möglich. Wer noch nicht registriert ist, wird automatisch auf die Sofortregistrierung weitergeleitet. Für die einmalige Registrierung bei BE-Login wird zusätzlich zur ZPV-Nummer, Fall-Nummer, ID-Code (auf Brief zur Steuererklärung) eine E-Mail-Adresse sowie die AHV-Nummer benötigt.

Mit BE-Login kann die Steuererklärung elektronisch freigegeben werden – es muss keine Freigabequittung mehr unterschrieben und bei der Gemeinde abgegeben werden. Auch die notwendigen Belege können direkt beim Ausfüllen hochgeladen werden.

TaxMe-Offline wurde aufgrund des hohen Entwicklungs- und Kostenaufwands per 31.12.2020 eingestellt.

Einreichefrist
Die ordentliche Einreichefrist finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung. Für unselbständig Erwerbstätige ist es grundsätzlich der 15. März, für selbständig Erwerbstätige der 15. Mai.

Neue Fristverlängerungspraxis
Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten ab 1. Januar 2021 neue Fristen und Gebühren. Die Fristverlängerung ist vor Ablauf der Einreichefrist bei der Kantonalen Steuerverwaltung (online via BE-Login oder www.taxme.ch) zu beantragen.

 Steuererklärung nat. Personen Online Schriftlich (E-Mail, Brief), Telefon, Schalter
 Fristverlängerung bis 15. Juli gebührenfrei CHF 20.00
 Fristverlängerung bis 15. September  CHF 20.00 CHF 40.00
 Fristverlängerung bis 15. November CHF 40.00 CHF 60.00


Die Anzahl der Fristverlängerungen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Das führt dazu, dass der Eingang der Steuererklärungen von Mitte Juni bis September tief ist. Mit dieser neuen Praxis wird das Ziel verfolgt, den Steuererklärungseingang für die Veranlagung nach vorne zu verschieben.

Steuererklärung neu ab 18 Jahren
Bisher haben alle Jugendlichen im Kanton Bern mit 16 Jahren eine Steuererklärung erhalten. Ab Steuerjahr 2020 erhalten Jugendliche neu erstmals mit 18 Jahren ihre erste Steuererklärung. Minderjährige, die bereits für das Steuerjahr 2019 eine Steuerklärung ausgefüllt haben, erhalten aber unabhängig vom Alter auch für das Steuerjahr 2020 eine Steuererklärung.

Amtliche Neubewertung 2020 (AN20)
Die neuen amtlichen Werte, die seit Mai 2020 an die Mehrheit der Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer verschickt worden sind, müssen in der Steuererklärung erfasst werden. Wenn Sie die Steuererklärung online ausfüllen, ist der neue Wert schon erfasst. Die amtlichen Werte können im Rahmen der Steuerveranlagung 2020 nicht mehr angefochten werden, die Eigenmietwerte schon.

Neue Abzugsmöglichkeiten bei Grundstücken
Ab dem Steuerjahr 2020 sind nebst den Investitionen, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen, neu auch die Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau abziehbar. Diese beiden Kategorien können neu auch in den zwei nachfolgenden Steuerperioden steuerlich als Unterhaltskosten geltend gemacht werden, soweit sie in der laufenden Steuerperiode nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.

Coronavirus-Krise
Die Coronavirus-Krise und die beschlossenen Massnahmen des Bundes und der Kantonsregierung haben weitreichende Auswirkungen auf den Arbeitsalltag. Dies führt jedoch nicht zu einer grundsätzlich geänderten Praxis. Welche Auswirkungen sich auf die Besteuerung ergeben, wird im TaxInfo (Suchbegriff „Coronavirus-Krise“) erläutert.

Weitere detaillierte Informationen und Unterlagen wie z.B. die Wegleitung finden Sie unter www.taxme.ch.

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Regionaler Sozialdienst

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3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

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Der Regionale Sozialdienst Hindelbank und Umgebung (RSHi) ist aufgrund eines Personalengpasses ab sofort und bis auf Weiteres reduziert geöffnet. 

Sie erreichen den RSHi Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag vom 08.00 bis 12.00 Uhr.

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