Freie Halbtage
Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anrecht auf bis zu fünf freie Halbtage pro Schuljahr. An diesen Halbtagen kann die Schülerin resp. der Schüler dem Unterricht fernbleiben. Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Bitte den Halbtag rechtzeitig bei der Klassenlehrperson einreichen.



