Freie Halbtage
Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anrecht auf bis zu fünf freie Halbtage pro Schuljahr. An diesen Halbtagen kann die Schülerin resp. der Schüler dem Unterricht fernbleiben. Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Der Klassenlehrperson muss spätestens am Vortag eine schriftliche Meldung der Eltern vorliegen. Die Schülerin / der Schüler bzw. die Eltern sind verantwortlich, dass der an einem freien Halbtag verpasste Schulstoff aufgearbeitet wird.
Für die folgenden gesamtschulischen Anlässe bitten wir, keine freien Halbtage zu beziehen:
- Sporttag /OL (und Reservedatum)
- Tag der Schlussveranstaltung inkl. Abend
- Auftritte von Klassen
- Skilager (Woche 10)
- Landschulwochen
- Projekttage
- Schulreisen / Exkursionen
- während den zwei letzten Schulwochen vor den Sommerferien




