Änderung Gemeindereglement – Fakultatives Referendum

02.02.2021

Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) die Genehmigung des folgenden Reglements öffentlich bekannt: Feuerwehrreglement der Gemeinde Hindelbank 2019 (2. Teilrevision)

Der Gemeinderat hat das Reglement gestützt auf Art. 12 Abs. 2 OgR genehmigt.

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Referendumsfrist:         28. Januar – 29. März 2021
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften:        92 Unterschriften
Einsenden an:      Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank

Öffentliche Auflage
Das obengenannte Reglement liegen während sechzig Tagen, d.h. vom 28. Januar – 29. März 2021 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf. Wird das fakultative Referendum 
nicht ergriffen, so wird der Gemeinderat das Inkrafttreten des Reglements öffentlich bekannt geben.

Der Gemeinderat

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