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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Änderung Gemeindereglement – Fakultatives Referendum

02.02.2021

Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) die Genehmigung des folgenden Reglements öffentlich bekannt: Feuerwehrreglement der Gemeinde Hindelbank 2019 (2. Teilrevision)

Der Gemeinderat hat das Reglement gestützt auf Art. 12 Abs. 2 OgR genehmigt.

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Referendumsfrist:         28. Januar – 29. März 2021
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften:        92 Unterschriften
Einsenden an:      Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank

Öffentliche Auflage
Das obengenannte Reglement liegen während sechzig Tagen, d.h. vom 28. Januar – 29. März 2021 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf. Wird das fakultative Referendum 
nicht ergriffen, so wird der Gemeinderat das Inkrafttreten des Reglements öffentlich bekannt geben.

Der Gemeinderat

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00 


Der Regionale Sozialdienst Hindelbank und Umgebung (RSHi) ist aufgrund eines Personalengpasses ab sofort und bis auf Weiteres reduziert geöffnet. 

Sie erreichen den RSHi Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag vom 08.00 bis 12.00 Uhr.

Kontakt

 

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