Abstimmungen / Wahlen
Stimmabgabe
Anleitung für die briefliche Stimmabgabe
Die nachfolgenden Hinweise gelten nur für die briefliche Stimmabgabe. Mit der
korrekten Handhabung wird sichergestellt, dass die Stimmabgabe gültig ist und die Stimme zählt!

- Zum Öffnen des Couverts auf der Rückseite die Aufreisslasche von rechts nach links aufreissen.
- Stimmrechtsausweis und Abstimmungsmaterial herausnehmen.

- Stimmausweis auf der Rückseite unterschreiben und Rücksendeadresse wenn nötig ergänzen.

- Ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel ungefaltet ins separate Stimmcouvert legen. Stimmcouvert zukleben.

- Stimmcouvert zusammen mit der Ausweiskarte ins Abstimmungscouvert stecken. Achtung: Die Ausweiskarte muss in Pfeilrichtung ins Couvert geschoben werden, so dass die Pfeilrichtung auf der Ausweiskarte mit derjenigen auf dem Abstimmungscouvert übereinstimmt.

- Prüfen, ob die Adresse des Stimmbüros im Fenster ersichtlich ist. Das Couvert steht auf dem Kopf, damit bei der maschinellen Verarbeitung durch die Post auf der noch freien Unterseite ein Gascode angedruckt werden kann.
- Gummierte Lasche des Abstimmungscouverts anfeuchten und zukleben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
- ein anderes als das amtliche Antwortcouvert verwendet wird und dieses nicht zuge-klebt ist,
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt,
- das Antwortcouvert mehr als eine Ausweiskarte enthält,
- der Stimmzettel ehrverletzende Kommentare oder offensichtliche Kennzeichnungen ausweist,
- das Antwortcouvert verspätet bei der Gemeindeverwaltung eintrifft.
Zustellung des Antwortcouverts
Das Couvert für die briefliche Stimm- und/oder Wahlabgabe kann bis am Abstimmungssamstag um 17.00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Für die persönliche Stimm- und/oder Wahlabgabe ist das Stimm- und Wahllokal am Sonntag von 10.00 – 11.00 Uhr am Schulhausweg 8 (Eingang der Aula) geöffnet. Bei Postaufgabe ist das Antwortcouvert unbedingt rechtzeitig vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag der Post zu übergeben.
Abstimmungsdaten
Weitere Abstimmungstermine sind auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Bern abrufbar. Der Bundesrat entscheidet, ob ein Termin wahrgenommen wird und welche Vorlagen dem Volk unterbreitet werden.
Abstimmungsergebnisse
Die Abstimmungsergebnisse sind auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Bern abrufbar.