Onlineschalter
| Dienstleistung | Dokumente | Formular/Link | ||||||||||||
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| Abfallentsorgung Informationen zur Abfallentsorgung sind dem Abfallmerkblatt zu entnehmen. Öffnungszeiten Sammelstelle Feuerwehrmagazin Besten Dank für die fachgerechte Entsorgung und Ihren Beitrag an die Umwelt! | Abfallkalender 2026 Abfallreglement Gebührentarif zum Abfallreglement Merkblatt Abfallentsorgung 2026 | |||||||||||||
| Betreibungsregisterauszug | Betreibungsregisterauszug bestellen | |||||||||||||
| Handlungsfähigkeitszeugnis Wenn Personen sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit. | Handlungsfähigkeitszeugnisse Kanton Bern | |||||||||||||
| Lernfahrausweis Das Gesuch um Lernfahrausweis muss mit allen erforderlichen Unterlagen persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei eingereicht werden. Dieser Schritt ist nur nötig, wenn noch kein Führerausweis vorhanden ist. Nach erfolgter Prüfung der Personalien sendet die Gemeindeschreiberei das Gesuch weiter an das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern. Gebühr | Informationen Lernfahrausweis | |||||||||||||
| Pass und Identitätskarte Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern können für die Erneureung des Passes und der Identitätskarte online einen Termin vereinbaren. Alternativ können Sie sich telefonisch bei einem der sieben Ausweiszentren (Bern, Biel, Courtelary, Interlaken, Langenthal, Langnau i.E., Thun) melden. Bei der Vorsprache werden die biometrischen Daten sowie ein Foto aufgenommen. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Die Gebühr ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen. | Pass und Identitätskarte | |||||||||||||
| Strafregisterauszug Die Bestellung eines Strafregisterauszugs kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden oder am Postschalter erfolgen. Online-Bestellung Bestellung am Postschalter Gebühr | Strafregister | |||||||||||||
| Wohnsitzbestätigung Mit der Wohnsitzbestätigung kann die Adresse sowie die Wohnsitzdauer in Hindelbank nachgewiesen werden. Wohnsitzbestätigungen können am Schalter der Gemeindeschreiberei, telefonisch oder via Online-Formular bestellt werden. Gebühr | Bestellung Wohnsitzbestätigung | |||||||||||||
| Auskunftssperre Wenn die betroffene Person ein schützenswertes Interesse nachweist, kann sie gemäss Art. 13 des kantonalen Datenschutzgesetzes mittels Gesuch ihre Daten sperren lassen. Die Bekanntgabe der Daten ist trotz Sperre zulässig, wenn
Das Gesuchsformular bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden oder untenstehend heruntergeladen werden. Es ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Wird das Gesuch nicht persönlich bei der Gemeindeschreiberei abgegeben, muss dem Gesuch zwingend eine Kopie eines Ausweises (z.B. Pass, Identitätskarte, Führerausweis) beigelegt werden. Gebühr | Auskunftssperre | |||||||||||||
| Kindesanerkennung Eine Kindesanerkennung ist notwendig, wenn der Vater eines Kindes nicht mit dessen Mutter verheiratet ist und als rechtlicher Vater des Kindes gelten will. Mit diesem unwiderruflichen Schritt wird die rechtliche Verwandtschaft zwischen Vater und Kind begründet. Dies bedeutet, dass das Kind gegenüber seinem eingetragenen Vater erbberechtigt ist und Anspruch auf Unterhalt hat. Die Kindesanerkennung kann beim Zivilstandsamt nach Wahl angemeldet werden. | Informationen Kindesanerkennung | |||||||||||||
| Einbürgerung Ausländerinnen und Ausländer Ordentliche Einbürgerung
Eingebürgert werden kann, wer die Eignung erfüllt, das heisst wer
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt über das Einbürgerungsverfahren der Einwohnergemeinde Hindelbank oder auf der Homepage des Amts für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern, www.einbuergerung.sid.be.ch. Für die ordentliche Einbürgerung ist die Gemeindeschreiberei die erste Anlaufstelle. Erleichterte Einbürgerung
Die detaillierten Voraussetzungen finden Sie in unserem Merkblatt über das erleichterte Einbürgerungsverfahren, auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration SEM, www.sem.admin.ch oder auf der Homepage des Amts für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern, Erleichterte Einbürgerung. Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung muss beim Staatssekretariat für Migration (SEM) bezogen und eingereicht werden.
| Merkblatt über das Einbürgerungsverfahren Merkblatt über das erleichterte Einbürgerungsverfahren | |||||||||||||
| Geburt Die Geburt eines Kindes wird dem zuständigen Zivilstandsamt automatisch gemeldet, sofern es in einem Spital oder in einem Geburtshaus geboren ist. Anders ist es, wenn das Kind bei einer Hausgeburt zur Welt kommt. Bei Hausgeburten sind die Eltern dazu verpflichtet, das Kind innert drei Tagen nach der Geburt beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden. Anschliessend meldet das Zivilstandsamt die Geburt der zuständigen Gemeinde für deren Erfassung. | Informationen Geburt | |||||||||||||
| Heirat Die Heirat wird der Einwohner- / Fremdenkontrolle automatisch vom Zivilstandsamt gemeldet. Die Gemeindeschreiberei Hindelbank vernichtet bei einer erfolgten Personenstandsänderung den hinterlegten Heimatschein. Dieser darf, da die Angaben nicht mehr aktuell sind, nicht mehr verwendet werden. Bei ausländischen Staatsangehörigen meldet die Gemeinde die Zivilstandsänderung dem Migrationsdienst des Kantons Bern. Allfällige Gebühren des Migrationsdienst des Kanton Bern werden in Rechnung gestellt. | Informationen Heirat | |||||||||||||
| Namensänderung Namensänderungen (Vor- oder Familiennamen) müssen beim Zivilstandsamt- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern beantragt werden. Dabei sind die Nachteile der jetzigen Namensführung zwingend in einem schriftlichen Gesuch zu schildern. Zudem besteht die Möglichkeit, vom jetzigen Familiennamen zum Ledignamen zurückzukehren. Diese Änderung kann ohne Angabe von Gründen beim Zivilstandsamt geändert werden. Die Gemeindeschreiberei Hindelbank vernichtet bei einer erfolgten Personenstandsänderung den hinterlegten Heimatschein. Dieser darf, da die Angaben nicht mehr aktuell sind, nicht mehr verwendet werden. Bei ausländischen Staatsangehörigen meldet die Gemeinde die Zivilstandsänderung dem Migrationsdienst des Kantons Bern. Allfällige Gebühren des Migrationsdienst des Kantons Bern werden in Rechnung gestellt. | Informationen Namensänderung | |||||||||||||
| Tod Der Todes eines Menschen wird dem Zivilstandsamt automatisch gemeldet, sofern die Person in einem Spital oder in einem Altersheim verstorben ist. Das Spital oder das Altersheim sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung. Anders ist es, wenn der Tod zu Hause eintritt. Es muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden. Diese/r muss eine Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes ausstellen. Wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, übernimmt dieses alle Formalitäten. Anschliessend meldet das Zivilstandsamt den Tod der zuständigen Gemeinde für deren Erfassung. Bitte melden Sie den Todesfall ebenfalls der Gemeindeschreiberei für die Organisation der Bestattung. Ausserdem ist ein Termin für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls zu vereinbaren. | Merkblatt Bestattung auf dem Friedhof Hindelbank Merkblatt Siegelung Merkblatt Todesfall | Informationen zum Bestattungswesen Informationen Tod | ||||||||||||
| Bestattungen Bestattungsamt
| Friedhof- und Bestattungsreglement Gesuch für eine Inschrift beim Gemeinschaftsgrab und Gemeinschaftsgrabfeld Merkblatt Bestattung auf dem Friedhof Hindelbank Merkblatt Todesfall Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen | |||||||||||||
| Siegelungswesen In jedem Todesfall muss gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Die Siegelungsbeamtin muss sich deshalb mit den Angehörigen oder den gesetzlichen Vertretern von verstorbenen Personen in Verbindung setzen. Das Siegelungsprotokoll ist spätestens innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes aufzunehmen. Die bei der Siegelung anwesenden Personen sind verpflichtet, dem Siegelungsorgan wahrheitsgetreu über alle Verhältnisse, die für die Feststellung des Vermögens der verstorbenen Person von Bedeutung sind, Auskunft zu geben. Dazu sind die Belege von Vermögenswerten, Ehe- oder Erbverträge, Testament, etc. bereit zu halten. | Merkblatt Siegelung | |||||||||||||
| Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau Die Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau ist zuständig für Schlichtungsverfahren und Rechtsberatungen in der Gerichtsregion Emmental-Oberaargau. Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau | Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau | |||||||||||||
| Umzug innerhalb der Gemeinde Wenn Sie in Hindelbank an eine andere Adresse oder innerhalb eines Gebäudes umgezogen sind, melden Sie die Änderung bitte innert 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter oder via eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug). Schweizer*innen Ausländische Staatsangehörige
Kinder Sind die Eltern nicht verheiratet, getrennt lebend oder geschieden, kann die Mutter oder der Vater mitumziehende minderjährige Kinder ummelden, wenn sie/er das Sorgerecht und die Obhut ausübt. Erfolgt mit dem Umzug eine Trennung der Eltern, ist bei gemeinsamem Sorgerecht eine Bestätigung einzureichen, dass der andere Elternteil mit dem Umzug der Kinder einverstanden ist (ggf. ist dies in der Trennungsvereinbarung festgehalten).
| eUmzugCH - Umzug online melden | |||||||||||||
| Zuzug / Anmeldung Wenn Sie neu nach Hindelbank gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich oder via eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) bei uns anmelden. Schweizer*innen bringen folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
Die Gebühr beträgt CHF 20.00 pro volljährige Person. Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Anmeldung folgende Unterlagen:
Die Gebühr beträgt CHF 25.00 pro volljährige Person. Weiter fallen individuelle Gebühren für die Ausländerausweise an. Kinder Sind die Eltern nicht verheiratet, getrennt lebend oder geschieden, kann die Mutter oder der Vater mitumziehende minderjährige Kinder anmelden, wenn sie/er das Sorgerecht und die Obhut ausübt. | eUmzugCH - Umzug online melden | |||||||||||||
| Wegzug / Abmeldung Wenn Sie aus Hindelbank wegziehen, müssen Sie sich bis spätestens am Tag des Wegzugs bei uns abmelden. Sie können sich entweder mittels des Online-Dienstes eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug) oder direkt bei uns am Schalter abmelden. Die Abmeldung ist kostenlos. Sie ziehen ins Ausland? Dann melden Sie sich bitte persönlich bei uns am Schalter ab. Wir benötigen von Ihnen eine Zustelladresse in der Schweiz. Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens sechs Wochen vor dem Wegzug möglich. Kinder Sind die Eltern nicht verheiratet, getrennt lebend oder geschieden, kann die Mutter oder der Vater mitumziehende minderjährige Kinder abmelden, wenn sie/er das Sorgerecht und die Obhut ausübt. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist eine Bestätigung einzureichen, dass der andere Elternteil mit dem Umzug der Kinder einverstanden ist. | eUmzugCH - Umzug online melden | |||||||||||||
| Jugendarbeit Die Gemeinden Hindelbank und Krauchthal haben den Verein Jugendwerk mit der Jugendarbeit beauftragt. Der Verein bezweckt die Förderung von wirkungsstarker und attraktiver Kinder- und Jugendarbeit. Der zuständigen Jugendarbeiterin Michelle Hänseler ist es wichtig, die Kinder und Jugendlichen auf ihrem prägendem Lebensabschnitt zu begleiten und ihre Talente fernab von Leistungsdruck zu fördern. | Jugendwerk Hindelbank/Krauchthal | |||||||||||||
| Kindes- und Erwachsenenschutz Der Regionale Sozialdienst Hindelbank und Umgebung RSHi klärt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Gefährdungsmeldungen ab, führt Mandate und begleitet die privaten Mandatsträgerinnen und privaten Mandatsträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Der Kindes- und Erwachsenenschutz befasst sich mit folgenden Aufgaben:
| https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/ueber-uns/ueber-die-kesb/kesb-emmental.html | |||||||||||||
| Schulsozialarbeit | Website Schulsozialarbeit | |||||||||||||
| Pflegekinderaufsicht Die Pflegekinderaufsicht wurde per 01.01.2024 regionalisiert. Für Hindelbank und Krauchthal ist die Sozialdirektion Burgdorf zuständig. Grundlage Wird ein Pflegekind zum Zweck der späteren Adoption aufgenommen, so ist eine einzige kantonale Behörde zuständig. Der Bundesrat erlässt Ausführungsbestimmungen“.
Kontakt Sozialdirektion Burgdorf Kantonales Jugendamt Empfehlungen für Tagespflege Tagesfamilienorganisation Untere Emme – Mittelland Tagesfamilien Emme plus | Pflegekinderaufsicht | |||||||||||||
| Mütter- und Väterberatungsstelle Für die Einwohnergemeinde Hindelbank ist folgende Mütter- und Väterberatungsstelle des Kantons Bern zuständig: Mütter- und Väterberatung | Mütter- und Väterberatungsstelle Burgdorf | |||||||||||||
| Spitex Die Spitex AemmePlus hat zum Ziel, Klienten zu Hause bedarfgerecht, angemessen und kontinuierlich zu betreuen. Ein Spitex-Einsatz muss begründet sein durch:
Für die Einwohnergemeinde Hindelbank ist folgende Spitex zuständig: SPITEX AemmePlus AG | Spitex AemmePlus | |||||||||||||
| Altersrente (AHV) Informationen über die Altersrente (AHV) sowie das Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link: | Altersrente der AHV | |||||||||||||
| Konzept der Alterspolitik Die nichtständige Kommission Altersleitbild hat im Auftrag des Gemeinderates das bestehende Altersleitbild der Gemeinde Hindelbank revidiert. Das überarbeitete Konzept der Alterspolitik tritt mit Beschluss des Gemeinderates vom 18. September 2023 per 1. November 2023 in Kraft. Es ersetzt das Altersleitbild von 2017. | /de/politik-und-verwaltung/verwaltung/Konzept-der-Alterspolitik-der-Gemeinde-Hindelbank.pdf | |||||||||||||
| Rentenvorausberechnung Rentenvorausberechnungen sind sinnvoll bei vorzeitigem Rentenbezug oder im Scheidungsfall. Sie geben Auskunft über eine voraussichtlich zu erwartende Rente der AHV. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen muss für die Rentenvorausberechnung zwingend je ein Antrag pro Person ausgefüllt werden. Die beiden Anträge sind gleichzeitig an dieselbe Ausgleichskasse einzureichen. Der Antrag für eine Rentenvorausberechnung kann heruntergeladen und ausgedruckt, bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden oder komplett online ausgefüllt und eingereicht werden. | Informationen für eine Rentenvorausberechnung | |||||||||||||
| Hunde Die Taxe für jeden am Stichtag 1. August über 6 Monate alten Hund beträgt in Hindelbank Fr. 50.00. Gestützt auf das Hunderegister wird den Hundebesitzern der Gemeinde Hindelbank jeweils im August eine Rechnung für die Hundetaxe zugestellt. Wer keinen Hund mehr besitzt oder einen Hund angeschafft hat, wird gebeten, dies der Gemeindeschreiberei umgehend mitzuteilen. Welpen müssen in den ersten drei Monaten, spätestens aber vor Weitergabe an einen neuen Hundehalter, vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Der Tierarzt erfasst die Hunde im AMICUS. Ersthundehalter Einwohner, die ihren ersten Hund besitzen und bisher noch nicht in der ANIS- bzw. AMICUS-Datenbank registriert waren, werden gebeten, sich vor Anschaffung des Tieres bei der Gemeindeschreiberei für die Anmeldung des Hundes sowie für die Erfassung als Hundehalter auf AMICUS zu melden. Hundehalter sollten dazu den Heimtierausweis oder Pass des Hundes mitbringen. Nach erfolgter Registrierung stellt AMICUS den neuen Hundehaltern die für den Zugang zur Datenbank notwendigen Benutzerdaten per Post zu. Sind die Benutzerdaten beim Einwohner eingetroffen, muss dieser die notwendigen Schritte im AMICUS vornehmen (siehe Anschaffung eines Hundes aus der Schweiz/aus dem Ausland). Bisherige Hundehalter Einwohner, welche bereits im Besitze eines Hundes sind oder waren, werden gebeten, neue Hunde bei der Gemeindeschreiberei anzumelden. Hundehalter sollten dazu den Heimtierausweis oder Pass des Hundes mitbringen. Zudem muss der Hundehalter die notwendigen Schritte im AMICUS vornehmen (siehe Anschaffung eines Hundes aus der Schweiz/aus dem Ausland). Adressänderungen sowie Namensänderungen der Hundehalter übernimmt im AMICUS die Gemeindeschreiberei. Anschaffung eines Hundes aus der Schweiz Hunde, welche in der Schweiz geboren sind und hier leben, sollten bereits im AMICUS erfasst sein. Der neue Besitzer kann den Hund im eigenen AMICUS-Account übernehmen, sofern der alte Besitzer den Hund weitergegeben hat. Hunde, die noch nicht registriert sind, werden von einem Tierarzt anhand der Benutzerdaten des neuen Besitzers registriert. Anschaffung eines Hundes aus dem Ausland Hunde aus dem Ausland sind in AMICUS noch nicht registriert. Neue Hundehalter gehen mit dem Hund zum Tierarzt. Dieser überprüft die Mikrochip-Nummer und meldet den Hund in AMICUS an. Tod des Hundes Ist ein Hund verstorben, so melden dies Hundehalter der Gemeindeschreiberei. Die Gemeindeschreiberei mutiert das Todesdatum im AMICUS. Weitere Informationen unter www.amicus.ch | Flyer Amicus Informationsschreiben ePetCard | An- und Abmelden von Hunden | ||||||||||||
| Igel Ein Igel braucht Hilfe, wenn er
Igel sind geschützte Tiere. Sie dürfen nur aus den genannten Gründen aus der Natur entfernt werden. Hilfsbedürftige Ingel gehören in die Hände von Fachleuten. Vor jedem Eingreifen sollte eine Igelstation oder die kostenlose 24h-Notfallnummer von Pro Igel 079 652 90 42 angerufen werden. Nächste Igelstation | Pro Igel | |||||||||||||
| Fledermäuse Fledermäuse und ihre Quartiere sind bundesrechtlich geschützt. Es ist untersagt, Fledermäuse zu töten, zu verletzen, zu fangen oder ihre Brut- oder Raststätten zu beschädigen. Bei Auffinden von hilflosen oder verletzten Fledermäusen ist die Wildstation Landshut zu kontaktieren: Stiftung Wildstation Landshut Informationen rund um das Thema "Fledermäuse am Haus" sind auf der Internetseite des Fledermausschutzes des Kantons Bern zu finden. | Fledermausschutz des Kantons Bern | |||||||||||||
| Wildtiere Wildunfall Fund eines Wildtieres Wildhüter | Vorgehen bei Unfall mit Wildtier | |||||||||||||
| Arbeitslosigkeit Für Arbeitslose sind insbesondere die RAV (Regionale Arbeitsvermittlungszentren) zuständig. Dort erhalten Sie:
Öffnungszeiten Freitag
| Anmelden beim RAV | |||||||||||||
| Selbständige Erwerbstätigkeit Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbend gelten Personen, die:
Selbständigerwerbende müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs Sozialversicherungsbeiträge auf ihrem Reingewinn entrichten. Die Beitragspflicht endet grundsätzlich nur mit der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit. Selbständigerwerbende sind weder obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit noch gegen Unfall versichert und sind auch nicht den Bestimmungen über die berufliche Vorsorge (BVG) unterstellt. Werden im selbständigen Betrieb Arbeitnehmer beschäftigt, müssen diese bei einer Ausgleichskasse angemeldet werden. Das Anmeldeformular für Selbständigerwerbende kann online ausgefüllt, heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Wird eine Anmeldung an die Ausgleichskasse des Kantons Bern gewünscht, ist das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular mit den notwendigen Belegen bei der AHV-Zweigstelle des Geschäftssitzes einzureichen. | Informationen Selbständigerwerbende | |||||||||||||
| Nichterwerbstätigkeit Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten bei der AHV/IV/EO Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen. Werden die AHV-Beiträge nicht aus Erwerbstätigkeit geleistet, entstehen möglicherweise Beitragslücken. Im Alter oder bei Invalidität kann das zu einer Kürzung der Rente führen. Deshalb zahlen auch Nichterwerbstätige jährlich ihren Beitrag an die AHV. Die betreffenden Personen tragen die Eigenverantwortung über ihre Beitragspflicht. Sie gelten als nichterwerbstätig, wenn Ihr AHV-pflichtiger Jahreslohn weniger als CHF 5'000.00 (Ansatz 2025) beträgt. * Nichterwerbstätige können beispielsweise sein:
*Bei Personen, die weniger als neun Monate im Jahr und weniger als 50 % der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig sind, prüft die Ausgleichskasse in einer Vergleichsrechnung, ob die Beiträge aus Erwerbstätigkeit (inkl. Arbeitgeberbeiträge) mindestens die Hälfte der Beiträge ausmachen, die als nichterwerbstätige Person zu zahlen wären. Ist dies nicht der Fall, müssen zusätzlich Beiträge als nichterwerbstätige Person bezahlt werden. Das Anmeldeformular für Nichterwerbstätige kann online ausgefüllt, heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ist bei der AHV-Zweigstelle Hindelbank einzureichen. | Informationen Nichterwerbstätige | |||||||||||||
| Arbeitgeber Arbeitgeber sind verpflichtet, sich bei einer Ausgleichskasse anzumelden und AHV-Beiträge abzurechnen. Zudem muss der Arbeitgeber alle neuen Angestellten bei einer Ausgleichkasse anmelden. Bei der Erfassung eines neuen Unternehmens muss der Arbeitgeber der Ausgleichskasse eine Schätzung der jährlichen Lohnsumme mitteilen. Auf dieser Grundlage erstellt und versendet die Ausgleichskasse die Monats- oder Quartalsrechnungen an den Arbeitgeber. Am Jahresende erhält der Arbeitgeber eine Lohnbescheinigung, die er bis jeweils am 30. Januar ausgefüllt der AHV-Zweigstelle abgeben muss. Die Ausgleichskasse berechnet die Differenz zwischen den bezahlten Akontobeiträgen und den definitiven Beiträgen und erstattet sie zurück oder stellt sie nachträglich in Rechnung. Die Anmeldung als Arbeitgeber sowie die Anmeldung für Personal (Eintrittsmeldung in den Betrieb) können heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Wird eine Anmeldung an die Ausgleichskasse des Kantons Bern gewünscht, ist das jeweils vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular mit den notwendigen Belegen bei der AHV-Zweigstelle des Geschäftssitzes einzureichen. | Informationen für Arbeitgeber | |||||||||||||
| Lohnbescheinigung Am Jahresende erhält der Arbeitgebende von der Ausgleichskasse eine Lohnbescheinigung, auf welcher er alle Bruttojahreslöhne deklarieren muss, die er seinen Angestellten ausbezahlt hat. Die Arbeitgeber haben die Löhne innert 30 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode abzurechnen. Die Lohnbescheinigung muss somit spätestens am 30. Januar bei der Ausgleichskasse eingehen. Später eingereichte Lohnbescheinigungen können Verzugszinsen auslösen. Wenn zum Zeitpunkt des Ausfüllens bereits bekannt ist, dass sich die Lohnsumme resp. die Summe der Familienzulagen im nächsten Jahr spürbar verändern wird, ist die voraussichtliche neue Lohnsumme resp. die Summe der Familienzulagen im dafür vorgesehenen Feld anzugeben, damit die Ausgleichskasse im neuen Jahr angepasste Akontorechnungen versenden kann. | Informationen zu Lohnbescheinigungen | |||||||||||||
| Ergänzungsleistungen Anspruch auf EL haben Sie, wenn Sie mindestens
Diese Bedingungen müssen Sie ebenfalls erfüllen
Wenn Sie eine ausländische Nationalität haben, müssen Sie zusätzliche Bedingungen erfüllen. Sie haben nur Anspruch auf EL, wenn Ihr Nettovermögen tiefer ist als
Selbstbewohnte Liegenschaften zählen nicht zum Nettovermögen. Jede Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse muss der EL-Stelle sofort mitgeteilt werden. Dies kann ein Bezüger oder eine Bezügerin von EL, der gesetzliche Vertreter, eine Drittperson oder Behörde tun. Personen, welche Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen, können sich von der Gebührenpflicht für Radio und TV befreien lassen. Die Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch. Es muss bei der Billag AG, Postfach, 1701 Fribourg, ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Das Anmeldeformular zum Bezug einer Ergänzungsleistung kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular ist bei der Ausgleichskasse der Wohngemeinde einzureichen. | Informationen Ergänzungsleistungen | |||||||||||||
| Rückerstattung von Krankheitskosten Für die Rückerstattung der ausgewiesenen Krankheits- und Behinderungskosten muss eine Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung vorliegen.
Krankheits- und Behinderungskosten werden nur rückerstattet, wenn keine andere Versicherung (Krankenkasse / Unfall-, Haftpflicht- oder Invalidenversicherung, usw.) die Kosten übernimmt. Sie können Krankheitskosten nur innerhalb von 15 Monaten seit Rechnungsstellung geltend machen. Reichen Sie Kopien von Belegen (keine Originale) bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde ein. Senden Sie bitte keine Unterlagen direkt an die Ausgleichskasse des Kantons Bern. Das führt zu zeitlichen Verzögerungen. | Informationen Rückerstattung der Krankheitskosten | |||||||||||||
| Hilflosenentschädigung Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen, etc.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. In der Schweiz wohnhafte Personen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn:
Die Anmeldung und Fragebogen für eine Hilflosenentschädigung der AHV kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ist der kantonalen IV-Stelle einzureichen. IV-Stelle Kanton Bern | Hilflosenentschädigung der AHV | |||||||||||||
| Invalidenversicherung Anspruch auf Leistungen der IV haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Dieser Gesundheitsschaden muss voraussichtlich zumindest für längere Zeit bestehen. Versicherte unter 20 Jahren können ebenfalls Leistungen der IV erhalten, wenn der Gesundheitsschaden ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich beeinträchtigen wird. Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt aber nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist. Es ist wichtig, sich rasch nach Eintritt des Gesundheitsschadens anzumelden, da unter Umständen bei verspäteter Anmeldung der Anspruch auf Leistungen verloren gehen kann oder Leistungen gekürzt werden. IV-Stelle Kanton Bern | Informationen Invalidenversicherung | |||||||||||||
| Hilfsmittel Anspruch auf Hilfsmittel der AHV haben Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente oder von Ergänzungsleistungen mit Wohnsitz in der Schweiz. Wurden vor Erreichen des AHV-Referenzalters bereits Hilfsmittel der IV oder ein Beitrag an deren Kosten bezogen, so besteht der Anspruch auch nach Erreichen des AHV-Referenzalters, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die AHV kann unabhängig von Einkommen und Vermögen der Versicherten bis zu 75% der Nettokosten folgender Hilfsmittel übernehmen:
Kostenübernahme mit Pauschalbeitrag:
Die Anmeldung für Hilfsmittel – Leistungen der AHV kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ist der kantonalen IV-Stelle einzureichen. IV-Stelle Kanton Bern | Informationen Hilfsmittel | |||||||||||||
| Auszug aus dem individuellen Konto Das individuelle Konto ist die Grundlage für die Rentenberechnung. Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen. Der Auszug aus dem individuellen Konto ist bei der Ausgleichskasse zu beantragen, bei der Beiträge abgerechnet wurden. Gebühr: | Bestellung Kontoauszug | |||||||||||||
| Erwerbsausfallentschädigung (EO) Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen und einen der folgenden Dienste leisten:
Dienstleistende erhalten von ihrem Rechnungsführer oder ihrer Rechnungsführerin für jeden Dienst eine EO-Anmeldung (EO-Meldekarte) über die geleisteten Dienst- oder Kurstage. Auf dieser machen sie die verlangten Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse und leiten sie weiter. Arbeitnehmende geben die Meldekarte dem aktuellen Arbeitgeber ab. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige stellen die Meldekarte der zuständigen Ausgleichskasse zu. Arbeitslose leiten die Meldekarte an ihren letzten Arbeitgeber weiter. Die Arbeitgeber bescheinigen auf der EO-Anmeldung den vordienstlichen Lohn der dienstleistenden Person und leiten sie an ihre AHV-Ausgleichskasse weiter. Der Anspruch auf EO erlischt mit dem Ablauf von fünf Jahren seit Beendigung des Dienstes. | Erwerbsausfallentschädigung (EO) | |||||||||||||
| Familienzulagen Familienzulagen sind Sozialleistungen, die durch den Arbeitgeber ausbezahlt werden. Familienzulagen umfassen:
Weiter haben alle Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen Anspruch auf Familienzulagen. Für Beschäftigte in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung. Wie hoch sind die Familienzulagen in der Landwirtschaft und im Weinbau?
Arbeitnehmende erhalten die Familienzulagen über ihren Arbeitgeber. Selbständigerwerbenden werden die Familienzulagen von der Beitragsrechnung abgezogen. Nichterwerbstätigen werden die Familienzulagen direkt ausbezahlt. | Informationen Familienzulagen | |||||||||||||
| Sozialhilfe Personen, die in Not geraten und nicht in der Lage sind für sich zu sorgen, haben gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Des Weiteren haben bedürftige Personen Anrecht auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Als bedürftig gilt, wer für den eigenen Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann.
SKOS-Richtlinien | /de/soziales/Informationsblatt-Sozialhilfe-ab-2025.pdf | |||||||||||||
| Gastgewerbliche Einzelbewilligung Für manche Anlässe (Festwirtschaften, Degustation für die öffentliche Abgabe von Kostproben alkoholischer Getränke, Handel mit alkoholischen Getränken) benötigen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Gesuche um gastgewerbliche Einzelbewilligung sind in der Regel spätestens
vor dem geplanten Anlass bei der Standortgemeinde einzureichen. Bei verspäteter Eingabe besteht kein Anspruch auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung. Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung kann unter folgendem Link komplett online ausgefüllt und eingereicht werden: Digitales Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung Folgende Unterlagen werden zum Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigt:
Die Selbstkontrolle Lebensmittelhygiene muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch eingereicht werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt. Bitte beachten Sie ausserdem die Vorschriften betreffend Mehrweggeschirr. Nach erfolgter Vorprüfung der Unterlagen übermittelt die Gemeindeschreiberei diese dem Regierungsstatthalteramt Emmental zur abschliessenden Beurteilung. Kosten | Gastgewerbliche Einzelbewilligung | |||||||||||||
| Plakatständer Die Einwohnergemeinde Hindelbank bietet Veranstaltern für Anlässe in der Gemeinde Hindelbank in Form von 5 Dorfeinfahrtstafeln eine Informationsplattform an. Vereinen aus Hindelbank ist es gestattet, auch auf ihre Anlässe in der Umgebung aufmerksam zu machen. Die geltenden Bestimmungen sind im Merkblatt Plakatständer enthalten. Das Benützungsgesuch kann heruntergeladen und ausgedruckt oder auf der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Es ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben frühestens 90 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Gebühr | Merkblatt Plakatständer | |||||||||||||
| Vermietung Schulanlagen Die Gemeinde Hindelbank vermietet folgende Räumlichkeiten der Schulanlagen und dazugehörenden Einrichtungen an Ortsansässige und Auswärtige:
Das entsprechende Gesuchsformular kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular ist bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Kosten | Benützungs- und Gebührenverordnung für die Schul- und Sportanlagen Benützungsgesuch Schul- und Sportanlagen | |||||||||||||
| Mitteilungsblatt 3324 Das Mitteilungsblatt "3324" wird im Auftrag des Gemeinderates von einem Redaktionsteam herausgegeben. Das Redaktionsteam setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Das "3324" erscheint viermal jährlich. Der Redaktions- und Inseratschluss ist einzuhalten und die Redaktionsstatuten sowie die Vorgaben zu den Beiträgen sind zu beachten. Diese sind in jedem "3324" aufgeführt. Beiträge nimmt die Gemeindeschreiberei Hindelbank gerne entgegen. Merkblatt Kostenlose Firmenpräsentation
Redaktions- und Inseratschluss Montag, 17.00 Uhr Veröffentlichung | 3324 Ausgabe 2025-1 3324 Ausgabe 2025-2 3324 Ausgabe 2025-3 3324 Ausgabe 2025-4 3324 Ausgabe 2026-1 | |||||||||||||
| Internet, Mobile, Radio & TV Die Localnet AG ist der regionale Kabelnetzanbieter und bietet über 500 digitale TV- und Radio-Programme sowie 45 analoge Radio-Programme an. Localnet AG
| Localnet AG | |||||||||||||
| Feuerwerk Feuerwerke gehören zu besonderen Anlässen wie Silvester oder Feierlichkeiten und erfreuen viele Menschen. Damit alle sicher Freude daran haben, gibt es in der Gemeinde Hindelbank einige Regeln und Hinweise:
Feiern Sie sicher und geniessen Sie das Feuerwerk verantwortungsbewusst! | Reglement über die Aufgaben der Polizeiorgane der Gemeinde Hindelbank vom 1. Januar 2026 | Informationen Sprengstoff und Pyrotechnik Kantonspolizei Bern Informationen Sprengstoff und Pyrotechnik Bundesamt für Polizei | ||||||||||||
| Himmelslaternen und Luftballone Himmelslaternen Luftballone Fragen zu Himmelslaternen und Luftballone sind an das Bundesamt für Zivilluftfahrt zu stellen. Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL | Informationen Luftballone Informationen Himmelslaternen | |||||||||||||
| Energieberatung Öffentliche Energieberatungsstelle Emmental Energiesparen zahlt sich aus! Die öffentliche Energieberatung zeigt wie. Energieberatungsstelle Emmental | Öffentliche regionale Energieberatung | |||||||||||||
| Grünabfuhr Grüngut wird in Hindelbank von der Firma Schwendimann AG abgeholt. Dafür müssen Sie bei der Schwendimann AG eine entsprechende Jahresmarke kaufen. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Grüngut (Kauf Container, Abfuhrplan, Marken, etc.) sind an die Firma Schwendimann AG zu richten: Schwendimann AG - Münchenbuchsee - Grünabfuhr Hindelbank Schwendimann AG Private Kompostieranlage Eichmatt
| Anmeldeformular Grünabfuhr 2026 Daten Grünabfuhr 2026 | Dr grüen Tom GmbH | ||||||||||||
| Häckseldienst Die Einwohnergemeinde Hindelbank bietet mehrmals im Jahr einen Häckseldienst für Äste, Sträucher und verholzte Gartenpflanzen an. Informationen zum Häckseldienst sind dem Merbklatt zu entnehmen. Der Anmeldetalon ist der Gemeindeschreiberei bis 3 Tage vor dem Häckseltermin zuzustellen. | Flugblatt Häckseldienst 2026 | |||||||||||||
| Zonenplan Der Zonenplan legt die Bauzonen und ihre Einteilung, die Landwirtschaftszone und weitere Nutzungszonen fest. Die dazugehörenden Zonenvorschriften sind im Baureglement enthalten. | Beilage zum Inventarplan Landschaft Hindelbank Inventarplan Landschaft Hindelbank Zonenplan Landschaft Hindelbank Zonenplan Landschaft Mötschwil Zonenplan Siedlung Hindelbank Zonenplan Siedlung Mötschwil | |||||||||||||
| Obligatorisches Schiessen Angehörige der Armee, die mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind, müssen die Schiesspflicht bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllen. Im Entlassungsjahr besteht keine Schiesspflicht mehr. Die Schiessübung ist jährlich zu absolvieren und kann nicht nachgeholt werden. Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Sturmgewehr) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz von 25 Metern nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen. | Informationen Obligatorisches Schiessen | |||||||||||||
| Militärverwaltung des Kantons Bern Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) | Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär | |||||||||||||
| Zivilschutz Der Zivilschutz in der Schweiz basiert auf der nationalen Schutzdienstpflicht. Grundsätzlich sind Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für den Schutzdienst tauglich sind und keinen Militär- oder Zivildienst leisten, schutzdienstpflichtig. Die Schutzdienstpflicht beginnt im Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 40. Altersjahr erreichen. Die Einwohnergemeinde Hindelbank ist der Zivilschutzorganisation Ämme BE angeschlossen. Diese Organisation ist für die Planung und Durchführung des Zivilschutzes in der Region zuständig. Der Zivilschutz leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung und unterstützt die Gemeinde in Notlagen, Katastrophen oder ausserordentlichen Ereignissen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Zivilschutzorganisation Ämme BE.
| Zivilschutzorganisation Ämme BE | |||||||||||||
| Polizeiwache Für die Einwohnergemeinde Hindelbank ist folgende Polizeiwache zuständig: Öffnungszeiten
| Polizeiwachen nach Region | |||||||||||||
| Waffenerwerbsschein Wer im Kanton Bern eine Schusswaffe erwerben möchte, benötigt einen Waffenerwerbsschein. Dieser dient der Sicherheit und der Kontrolle des legalen Waffenbesitzes.
| Informationen Waffen | |||||||||||||
| Quellensteuer Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, die weder im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind noch mit einer Person mit Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug. Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind bestimmte Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (z.B. Grenzgänger oder internationale Wochenaufenthalter, Künstler, Sportler oder Referenten, Organe juristischer Personen sowie Empfänger von Vorsorgeleistungen). Die geschuldete Steuer wird dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin (= quellensteuerpflichtige Person) durch den Arbeitgeber (= Schuldner der steuerbaren Leistung SSL) direkt vom Lohn abgezogen und der Steuerverwaltung des Kantons Bern überwiesen. Steuerverwaltung des Kantons Bern Quellensteuer Nachträglich ordentliche Veranlagung | Quellensteuer Kanton Bern
Steuererklärung für nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) | |||||||||||||
| Steueranlagen Um die effektiv zu bezahlenden Steuern zu errechnen, wird die Einfache Steuer für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer mit je einer Zahl (=Multiplikator) vervielfacht. Diese Zahl nennt man im Kanton Bern Steueranlage. Kantonssteuern Gemeindesteuern Liegenschaftssteuer Feuerwehrdienstersatzabgabe Hundetaxe | Berechnung Steuern | |||||||||||||
| Steuerauskunft / Steuerausweis Alle im Steuerregiser geführten Werte unterliegen seit dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Den Gemeinden ist es seit diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen. Auskünfte an Dritte über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren, d.h. steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen, amtlicher Wert in eigener Gemeinde (nur bernisches Recht, keine Bundessteuer, keine satzbestimmenden Faktoren, keine Angaben über die Höhe der Steuerschulden und Zahlungen) werden nur noch erteilt
Natürliche Personen - Gemeinde am Wohnsitz der natürlichen Person (massgeblicher Stichtag für das Steuerjahr ist der Wohnsitz am 31.12.) Juristische Personen - Zuständige Region der kantonalen Steuerverwaltung Die begründete Anfrage ist schriftlich und unter Beilage des Interessennachweises zu stellen. Die Auskunft erfolgt ebenfalls schriftlich. Gebühr | Informationen Steuerauskunft | |||||||||||||
| Steuererklärung - Wegleitung und Merkblätter Die Wegleitungen zu allen Steuerarten, sei es für natürliche Personen, juristische Personen, für die an der Quelle besteuerten Personen oder rund um die Liegenschaften sind online bei der Steuerverwaltung abrufbar. Als natürliche Person kann man unter Umständen mit Lebenssituationen konfrontiert sein, die Auswirkungen auf die Steuern haben, beispielsweise eine spezielle familiäre Veränderung, ein Wohnsitzwechsel oder die Pensionierung. Details zu speziellen Steuersituationen sind in den verschiedenen Merkblättern zu finden. | Wegleitungen Merkblätter | |||||||||||||
| Steuern ¦ Wofür, was, wie? Vertiefte Informationen zum Thema Steuern sind online abrufbar unter www.taxme.ch. . | Allgemeine Informationen Steuern | |||||||||||||
| Budget Das Budget wird an der Gemeindeversammlung im Winter dem Stimmvolk zur Genehmigung vorgelegt. | Budget 2025 Budget 2026 | |||||||||||||
| Jahresrechnung Die Genehmigung der Jahresrechnung liegt in der Kompetenz des Gemeinderates. Die Jahresrechnung wird vom Gemeinderat beschlossen und unterliegt dem fakultativem Referendum. | Jahresrechnung 2023 Jahresrechnung 2024 | |||||||||||||
| Handelsregisteramt Für die Einwohnergemeinde Hindelbank ist folgendes Handelsregisteramt zuständig: | Handelsregisteramt des Kantons Bern | |||||||||||||
| Regierungsstatthalteramt Für die Einwohnergemeinde Hindelbank ist folgendes Regierungsstatthalteramt zuständig: | Regierungsstatthalteramt Emmental | |||||||||||||
| Abmeldebestätigung Bei einem Wohnsitzwechsel kann die Einwohner- und Fremdenkontrolle nach erfolgter Abmeldung auf Wunsch eine Abmeldebestätigung ausstellen. Abmeldebestätigungen können am Schalter der Gemeindeschreiberei, telefonisch oder via Online-Formular bestellt werden. Gebühr | Bestellung Abmeldebestätigung | |||||||||||||
| Parkierungserleichterung Die Parkkarte wird durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern auf eine gehbehinderte Person, eine Organisation oder einen institutionalisierten Fahrdienst, welcher Gehbehinderte transportiert, ausgestellt. Die Parkkarte ist befristet und gilt in der Regel für ein Jahr. Die Parkkarte wird kostenlos auf eine Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Selbstfahrten gehbehinderter Personen oder während der Dauer des Transports und der Begleitung derselben. Die Parkkarte berechtigt, Fahrzeuge auf Parkplätzen mit Parkzeitbeschränkung zeitlich unbeschränkt zu parkieren. Die Erhebung von Parkgebühren richtet sich nach den örtlichen Vorschriften. Wie Sie erstmalig eine Parkkarte beantragen oder Ihre Parkkarte erneuern können finden Sie unter untenstehendem Link. | Parkkarte für gehbehinderte Personen und Fahrdienste | |||||||||||||
| Zivilstandsdokumente bestellen Folgende Zivilstandsdokumente können online beim Kanton Bern bestellt werden:
| Bestellung Zivilstandsdokumente | |||||||||||||
| Amtliche Bewertung Der amtliche Wert ist der Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Die Gemeinden verwenden den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Änderungen im Bestand, Zustand oder in der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden lösen eine ausserordentliche Neubewertung aus. Der amtliche Wert wird in der Regel aufgrund eines Augenscheins vor Ort durch einen Schätzer oder eine Schätzerin der kantonalen Steuerverwaltung festgesetzt. Bei Eigengebrauch eines Grundstückes beziehen die Eigentümer/Nutzniesser eine Naturalleistung, die sie mittels Eigenmietwert als Einkommen zu versteuern haben. Die Naturalleistung entspricht dem Betrag, den die Eigentümer/Nutzniesser bei Fremdvermietung erwirtschaften würden. Die Bewertungsunterlagen befinden sich bei der Standortgemeinde und können dort von Eigentümer/-in bzw. Nutzniesser/-in eingesehen werden. Es kann auch eine Kopie des Grundstückprotokolls bestellt werden. Steuerverwaltung des Kantons Bern | Informationen amtlicher Wert Informationen Eigenmietwert | |||||||||||||
| Steuererlass / Zahlungserleichterung Steuererlass Bedeutet die Bezahlung von rechtskräftig veranlagten Steuern eine erhebliche Härte, können sie ganz oder teilweise erlassen werden. Für die Beurteilung eines Erlassgesuches sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person im Zeitpunkt des Erlassentscheids unter Berücksichtigung der Zukunftsaussichten massgebend. Das Erlassgesuch ist schriftlich - mit dem amtlichen Gesuchsformular und zusammen mit allen verlangten Belegen - bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen. Diese entscheidet über die Gemeindesteuern und leitet das Gesuch weiter an die kantonale Steuerverwaltung zum Entscheid über die Kantons- und direkten Bundessteuern.
Zahlungserleichterung Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist oder um Bewilligung von Teilzahlungen an die zuständige Inkassostelle zu stellen: Region Emmental-Oberaargau | Informationen Steuererlass Informationen Zahlungserleichterung | |||||||||||||
| Steuererklärung - Fristverlängerung Die Einreichefrist finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung. Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten folgende Fristen und Gebühren.
Kostet die Verlängerung eine Gebühr, wird diese mit der Schlussabrechnung in Rechnung gestellt. Reichen Sie Ihre Steuererklärung verspätet ein, müssen Sie eine Mahngebühr von CHF 60.00 zahlen. Es lohnt sich also, sie rechtzeitig zu übermittelen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Online Schriftlich / Telefon / Schalter
| Fristverlängerung | |||||||||||||
| Steuererklärung - Formulare und Fristen Ab 18 Jahren müssen alle steuerpflichtigen Personen jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen und insbesondere das im Lauf des Vorjahres erzielte Einkommen und die Ende Vorjahr bestehenden Vermögenswerte deklarieren. Ausfüllen der Steuererklärung Füllen Sie die Steuererklärung auf Papier aus? Dann müssen Sie die Formulare 1-5 zwingend abgeben und die Formulare 1+3 unterzeichnen. Bringen Sie bitte keine Notizen auf den Formularen an. Nehmen Sie für ergänzende Angaben ein neutrales A4 Blatt und vermerken Sie darauf Ihren Namen und die ZPV-Nummer. Die Steuererklärung sowie die notwendigen Belege sind bei der Gemeinde einzureichen. Einreichefrist Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichefrist jeweils auf dem Begleitschreiben zur Steuererklärung vermerkt. | Formulare Steuererklärung ausfüllen | |||||||||||||
| Baubewilligungsverfahren - eBau Baubewilligungsverfahren Neue Baugesuche auf den alten Formularen können nicht mehr entgegengenommen werden. Publikation / eAuflage Öffentliche Auflage / eAuflage | Eingabe eines Gesuches als Gesuchssteller Merkblatt Baubewilligungsverfahren Merkblatt eBau Muster Ausnahmegesuch Näherbaurecht Zustimmungserklärung | eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
ePublikation D'Region | ||||||||||||
| Findeltiere Tier gefunden Tier verschwunden | http://www.stmz.ch/de/ Kantonale Meldestelle | |||||||||||||
| Vermietung Feuerwehr- und Werkhofmagazin (Saal, Theorieraum, Küche) Die Gemeinde Hindelbank vermietet die Räumlichkeiten des Feuerwehr- und Werkhofmagazins an Vereine von Hindelbank, Private und Auswärtige. Gewerbsmässige Veranstaltungen sind ebenfalls möglich. Das Feuerwehr- und Werkhofmagazin befindet sich an der Münchringenstrasse 7 in 3324 Hindelbank. Für Familienfeste, Geburtstage, etc. stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung: Parkplätze sind beim Feuerwehr- und Werkhofmagazin auf der Süd-Seite des Gebäudes vorhanden. Parkieren auf dem Vorplatz des Feuerwehrmagazins ist strengstens verboten. Bei Fragen zur Reservation sowie für eine allfällige Besichtigung ist die Hauswartin, Gabriela Blunier, Tel. 079 518 74 30, zu kontaktieren. Das entsprechende Gesuchsformular für die Reservierung der Räumlichkeiten im Feuerwehr- und Werkhofmagazin kann heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular ist bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Kosten | Benützungs- und Gebührenverordnung für die Räumlichkeiten im Feuerwehr- und Werkhofmagazin Benützungsgesuch Feuerwehr- und Werkhofmagazin | |||||||||||||
| Mobility-Standort Beim Bahnhof Hindelbank steht Ihnen ein Mobility-Auto zur Verfügung – die ideale Ergänzung zum öffentlichen Verkehr und eine flexible Alternative zum eigenen Auto. Ob für den spontanen Einkauf, einen Ausflug oder einen Termin: Das Fahrzeug ist jederzeit bequem nutzbar. Die Gemeinde Hindelbank unterstützt dieses attraktive Angebot mit einer Defizitgarantie und finanziert den Parkplatz, um eine nachhaltige und zeitgemässe Mobilität zu fördern. Das Mobility-Auto kann einfach online reserviert werden. Die Nutzung ist sowohl mit einer Mobility-Mitgliedschaft als auch ohne Mitgliedschaft möglich – einsteigen und losfahren! | Flyer Mobility Standort Hindelbank | https://www.mobility.ch/de/privatkunden/standorte | ||||||||||||
| Geometer Die Nachführungsgeometerin beziehungsweise der Nachführungsgeometer hat die Aufgabe, die Daten der amtlichen Vermessung (AV) laufend nachzuführen, Änderungen an Grundstücksgrenzen auszuführen, Pläne für das Grundbuch zu erstellen und auf Verlangen Einsicht in die Daten oder Auskünfte zu erteilen. Für die Einwohnergemeinde Hindelbank ist folgender Geometer zuständig: Infragon Ingenieure AG | Kantonales Grundbuchamt
Infragon Ingenieure AG | |||||||||||||
| Steuerraten Die Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben und sind ab Fälligkeit innert 30 Tagen zahlbar: 1. Rate - 20. Mai Die provisorische Rechnung für die geschuldete direkte Bundessteuer ist am 1. März des Folgejahres fällig und wie die Schlussabrechnung zahlbar innert 30 Tagen. | Informationen Ratenrechnungen | |||||||||||||
| Aufgaben- und Finanzplan Die Gemeinde Hindelbank plant ihre Zukunft transparent, nachhaltig und bürgernah. Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) bietet Ihnen einen detaillierten Einblick, wie die Gemeinde ihre Ressourcen einsetzt, welche Projekte anstehen und welche Ziele verfolgt werden. In diesem Plan finden Sie unter anderem:
| Aufgaben- und Finanzplan 2023 - 2027 Aufgaben- und Finanzplan 2024-2028 Aufgaben- und Finanzplan 2024-2029 Aufgaben- und Finanzplan 2025-2030 | |||||||||||||
| Förderprogramm Energie Die Gemeinde Hindelbank möchte mit dem vorliegenden Förderprogramm Anreize schaffen, verstärkt auf erneuerbare Energien zu setzen und die Energieeffizienz insbesondere bei Sanierungen und Neubauten zu steigern. Fördertatbestände und Beitragshöhen
Ein Gesuch für Beiträge ist mit dem dafür vorgesehenen Gesuchsformular und den angeforderten Beilagen zwingend vor dem Baubeginn / Umsetzung der Massnahme / Erstellung des definitiven Berichtes bei der Bauverwaltung einzureichen. Beiträge können zugesichert werden bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Ganz nach dem Prinzip «first come, first serve». Falls Sie Fragen zum Förderprogramm Energie haben, dürfen Sie sich gerne bei der Bauverwaltung melden. | Formular Förderbeiträge Reglement Förderprogramm Energie | Öffentliche regionale Energieberatung | ||||||||||||
| Mahlzeitendienst Auf Wunsch versorgt das Wohn- und Pflegeheim St. Nikolaus in Koppigen, in Zusammenarbeit mit zwei Grossküchen, Sie sehr gerne mit täglichen Mahlzeiten. | http://www.stniklaus.ch/ | |||||||||||||
| Trinkwasserqualität Unter folgendem Link gelangen Sie zur Webseite der Emmental Trinkwasser, welche Auskunft über die Trinkwasserqualität gibt. | https://www.emmental-trinkwasser.ch/unser-wasser/trinkwasserqualitaet | |||||||||||||
| Notfalltreffpunkt Gemeinde Hindelbank Bei ausserordentlichen Ereignissen wie einem längeren Stromausfall, Naturereignissen oder anderen Notlagen steht der Bevölkerung der Gemeinde Hindelbank ein offizieller Notfalltreffpunkt zur Verfügung. Der Notfalltreffpunkt Hindelbank befindet sich beim Feuerwehr- und Werkhofmagazin, Münchringenstrasse 7, 3324 Hindelbank. Der Notfalltreffpunkt dient als zentrale Anlaufstelle für die Bevölkerung. Dort erhalten Sie wichtige Informationen zur aktuellen Lage, können Hilfe anfordern oder Meldungen abgeben. Zudem besteht die Möglichkeit, mit den Einsatz- und Behördenorganisationen in Kontakt zu treten, falls die üblichen Kommunikationsmittel (Telefon oder Internet) nicht mehr funktionieren. Der Notfalltreffpunkt wird bei Bedarf durch die zuständigen Stellen betrieben und ist entsprechend gekennzeichnet. Bitte begeben Sie sich nur im Ernstfall und wenn nötig dorthin, damit ein geordneter Betrieb gewährleistet ist. Wir empfehlen der Bevölkerung, sich den Standort des Notfalltreffpunkts bereits heute zu merken und ihn im persönlichen Notfallkonzept zu berücksichtigen. | Info-Flyer "Der Notfalltreffpunkt - Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall" | |||||||||||||
| Abwasserentsorgung Grundsätzlich wird das Abwasser der Gemeinde Hindelbank in der ARA Moossee-Urtenenbach gereinigt. Das Abwasser der Ortsteile Mötschwil und Schleumen wird jedoch in der ARA Burgdorf-Fraubrunnen gereinigt. | Abwasserreglement Verordnung zum Abwasserreglement | Gemeindeverband ARA Moossee-Urtenbach | ||||||||||||
| Bauinventar Das revidierte Bauinventar für die Gemeinde Hindelbank wurde vom Amt für Kultur und Denkmalpflege am 23. November 2022 in Kraft gesetzt. | Bauinventar Gemeinde Hindelbank Plan Baugruppe A+B Plan Baugruppe B, C, D, E Plan Baugruppe E | Denkmalpflege | ||||||||||||
| Baupolizei Die Baupolizei der Gemeinde prüft bei fertiggestellten Bauten oder Umbauten, ob die Bauherrschaft die Auflagen eingehalten hat. Falls nicht, kann sie Nachbesserungen anordnen oder die Bauherrschaft schriftlich abmahnen. | Merkblatt Baupolizei | Regierungsstatthalterämter | ||||||||||||
| BFU - Sicherheitsdelegierte Die BFU-Sicherheitsdelegierten sind kompetente Partner und Ansprechpersonen für Sicherheitsfragen in Haus und Freizeit, Sport und Strassenverkehr. Für die Einwohnergemeinde Hindelbank ist folgende BFU-Sicherheitsdelegierte zuständig: Leandra Sauser | Unfallprävention in der Schweiz - Sicherheitsdelegierte | BFU | |||||||||||||
| Elektrizitätsversorgung Die Gemeinde Hindelbank bezieht den Strom bei der Genossenschaft Elektra, alle weiteren Informationen bezüglich des Stromnetzes finden Sie mit dem untenstehenden Link. | Elektra | Energie ist unsere Stärke | |||||||||||||
| Feueraufseher Der zuständige Feueraufseher oder die Gebäudeversicherung Bern (GVB) prüfen Baugesuche hinsichtlich des Brandschutzes, verfügen entsprechende Massnahmen und kontrollieren den Vollzug. Die Brandschutzauflagen haben zum Ziel, Brände zu verhindern und zu begrenzen. Der zuständige Feueraufseher für Hindelbank ist Simon Sägesser. Sägesser Kaminfeger GmbH Allgemeines Baubewilligungsverfahren | Sägesser Kaminfeger | |||||||||||||
| Neophyten Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzenarten, die in die Schweiz gelangt sind. Einige Arten dieser Neophyten breiten sich stark und schnell aus und verdrängen unsere einheimischen Pflanzen und Tiere. Solche invasiven Neophyten stellen eine Herausforderung für die Biodiversität, die Landwirtschaft und teilweise auch für die Gesundheit des Menschen dar. Angesichts der Zunahme von Problempflanzen müssen wir deren Ausbreitung bekämpfen. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Pflanzen Sie keine Neophyten oder entfernen Sie diese aus Ihrem Garten. Ersetzen Sie diese durch einheimische und standortgerechte Pflanzen, welche zudem Lebensraum für eine Vielzahl von Lebewesen bieten. Neophyten gehören nicht in die Grüngutsammlung, sondern sind mit dem Haushaltkehricht (Verbrennung) zu entsorgen! Vielen Dank für Ihre Mithilfe! | Invasive Neophyten - Artenportraits https://www.infoflora.ch/de/ | |||||||||||||
| Solaranlagen Planen Sie eine Solaranlage? Die Meldung muss via eBau unter der Rubrik Spezialverfahren, "Meldung Solaranlagen" generiert werden. Genügend angepasste Solaranlagen, die den Richtlinien des Kantons Bern und dem ergänzenden Merkblatt entsprechen, sind grundsätzlich baubewilligungsfrei möglich. Es besteht jedoch eine Meldepflicht, bei der die Gemeinde die Einhaltung der Richtlinien prüft und je nachdem bestätigt oder auf weiteren Handlungsbedarf hinweist. | Merkblatt baubewilligungsfreie Solaranlagen Richtlinien erneuebare Energie | eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern | ||||||||||||
| Wärmeerzeugerersatz Planen Sie einen Ersatz des Wärmeerzeugers? | Anmeldeformular Grünabfuhr 2026 Bauinventar Gemeinde Hindelbank Eingabe eines Gesuches als Gesuchssteller Ergänzendes Wasserversorgungsreglement Merkblatt Baubewilligungsverfahren Merkblatt Baupolizei Merkblatt baubewilligungsfreie Solaranlagen Merkblatt eBau Muster Ausnahmegesuch Näherbaurecht Plan Baugruppe A+B Plan Baugruppe B, C, D, E Plan Baugruppe E Richtlinien erneuebare Energie Verordnung zum ergänezenden Wasserversorgungsreglement Zustimmungserklärung Überbauungsordnung Bärmatte | eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern | ||||||||||||
| Wasserversorgung Hindelbank wird hauptsächlich mit Wasser von Emmental Trinkwasser versorgt. Spannende Informationen zur Herkunft des Wassers, der Trinkwasserqualität und vielen weiteren Themen finden Sie unter folgendem Link. Die Anstalt, sowie die Ortsteile Sagi und Schleumen werden mit Wasser von Hettiswil Wasser versorgt. | Ergänzendes Wasserversorgungsreglement Verordnung zum ergänezenden Wasserversorgungsreglement | Emmental Trinkwasser |















































