Friedhof- und Bestattungsreglements / Reglements über die Gebühren im Bestattungswesen - Fakultatives Referendum

12.02.2025

Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) die Änderung des Friedhof- und Bestattungsreglements sowie des Reglements über die Gebühren im Bestattungswesen öffentlich bekannt.

Der Gemeinderat Hindelbank hat die Änderung der Reglemente an seiner Sitzung vom 3. Februar 2025 gestützt auf Art. 12 Abs. 3 OgR beschlossen.

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 13. Februar - 15. April 2025

Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften: 97

Einsenden an: Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank

Öffentliche Auflage:
Das Friedhof- und Bestattungsreglement sowie das Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen liegen während sechzig Tagen, d.h. vom 13. Februar bis 15. April 2025 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf.  Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, wird der Gemeinderat das Inkrafttreten der Reglemente öffentlich bekannt geben. 

Gebührentarif zum Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen (Verordnung); Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Hindelbank an seiner Sitzung vom
3. Februar 2025 den Gebührentarif zum Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden und dem fakultativen Referendum zum Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen, rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., erhoben werden. 

Friedhof- und Bestattungsreglement 2025 - Aktenauflage

Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen 2025 - Aktenauflage

Gebührentarif zum Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen (Verordnung) - Aktenauflage

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