Personalverordnung (PV) 2025; Inkrafttreten

13.03.2025

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Hindelbank an seiner Sitzung vom 3. März 2025 die Personalverordnung erlassen hat.

Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden und dem fakultativen Referendum zum Personalreglement, rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., erhoben werden.


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