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Aktuelles

 

Bürgerrecht – Personen mit Heimatort Mötschwil

15.12.2020

Wie Sie bestens wissen, werden sich am 1. Januar 2021 die Gemeinden Mötschwil und Hindelbank zur Gemeinde Hindelbank zusammenschliessen.

Die Bürgerinnen und Bürger von zusammengeschlossenen Einwohnergemeinden erwerben das Bürgerrecht, das heisst den Heimatort der neuen Gemeinde (Art. 3 Abs. 1 KBüG). Der Heimatort wird automatisch im Personenstandsregister angepasst. Die Bürgerinnen und die Bürger benötigen nach kantonaler Praxis weder einen neuen Reisepass, noch eine neue Identitätskarte oder einen neuen Heimatschein.

Betroffene Personen, die den Heimatort durch die Fusion verloren haben, können innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gemeindezusammenschlusses beim Zivilstandsamt, in dessen Kreis sich die zusammengeschlossene Gemeinde befindet, beantragen, dass der Gemeindename der aufgehobenen Gemeinde in Klammern angefügt wird (Art. 3 Abs. 2 KBüG).

Dies bedeutet, dass Personen mit dem aktuellen Heimatort Mötschwil ab dem 1. Januar 2021 automatisch den Heimatort Hindelbank führen.

Personen mit dem aktuellen Heimatort Mötschwil haben bis zum 31. Dezember 2021 die Möglichkeit, beim Zivilstandsamt Kreis Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau i. E., zu beantragen, dass ihr Heimatort neu „Hindelbank (Mötschwil)“ lautet. Dieser Heimatort ersetzt den automatisch erworbenen Heimatort „Hindelbank“ ab dem Zeitpunkt der Beurkundung im Personenstandsregister. Er wird ab diesem Zeitpunkt in neuen Ausweisdokumenten (Pass, Identitätskarte, Heimat-schein etc.) als Heimatort aufgeführt und kann nicht abgekürzt werden. Die Jahresfrist für den Antrag ist nicht erstreckbar. Die antragstellenden Personen werden nicht verpflichtet, neue Dokumente zu bestellen.

Die Bearbeitung des Antrages kostet CHF 75.00. Personen, die miteinander verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, können bei gemeinsamem Heimatort den Antrag einzeln oder gemeinsam stellen.

Kinder können in den Antrag der Eltern einbezogen werden, wenn
a. sie zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig sind,
b. sie das gleiche Bürgerrecht wie die antragstellenden Eltern oder des antragstellenden
Elternteils haben und
c. die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen vorliegt.

Ab dem vollendeten 16. Altersjahr haben minderjährige Kinder ihren eigenen Willen unterschriftlich zu erklären.

Hier finden Sie das Antragsformular:  Antrag Änderung Bürgerrecht

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

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Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00 


Der Regionale Sozialdienst Hindelbank hat am Montag bis 17.00 Uhr geöffnet.

Kontakt

 

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