Öffentliche Bekanntmachung der Inkraftsetzung eines Reglements nach Art. 45 Gemeindeverordnung (GV)

26.11.2024

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Hindelbank das Datenschutzreglement beschlossen hat.

Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Das Reglement tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Datenschutzverordnung; Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Hindelbank an seiner Sitzung vom 25. November 2024 die Datenschutzverordnung (DSV) erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2025 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Inkraftsetzung des Reglement sowie gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E., erhoben werden. 

Datenschutzreglement (DSR) 2025

Datenschutzverordnung (DSV) 2025

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