Fakultatives Referendum ¦ 1. Teilrevision Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung

28.09.2023

Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) die Genehmigung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung ¦ 1. Teilrevision

Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Reglements an seiner Sitzung vom 14. August 2023 gestützt auf Art. 12 Abs. 2 OgR beschlossen.

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeinde-versammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 28. September – 27. November 2023

Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 97 Unterschriften

Einsenden an: Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank

Öffentliche Auflage
Das obengenannte Reglement liegt während sechzig Tagen, d.h. vom 28. September 2023 – 27. November 2023 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf.  Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, so wird der Gemeinderat das Inkrafttreten des Reglements öffentlich bekannt geben.

Der Gemeinderat

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