Erlass Gemeindereglemente – Fakultatives Referendum

21.10.2021

Amtliche Publikation gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements

Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) die Genehmigung der folgenden Reglemente öffentlich bekannt:

Friedhof- und Bestattungsreglement
Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen


Die Reglemente wurden aufgrund der Auflösung der Begräbnisgemeinde und der Übernahme der Aufgaben durch die Gemeinde Hindelbank als Sitzgemeinde ab 01.01.2022 erlassen.

Der Gemeinderat hat die Reglemente an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2021 gestützt auf Art. 12 Abs. 2 OgR beschlossen.

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 21. Oktober 2021 – 21. Dezember 2021

Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 98 Unterschriften

Einsenden an: Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank

Öffentliche Auflage
Die obengenannten Reglemente liegen während sechzig Tagen, d.h. vom 21. Oktober 2021 – 21. Dezember 2021 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf. Ebenso können die neuen Reglemente online auf der Homepage www.hindelbank.ch eingesehen werden. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, so wird der Gemeinderat das Inkrafttreten der Reglemente öffentlich bekannt geben.

Friedhof- und Bestattungsreglement
Reglement über die Gebühren im Bestattungswesen  


Hindelbank, 18. Oktober 2021

Der Gemeinderat

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