Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2019

10.12.2019

Protokoll

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 68 OgR vom 12. Dezember 2019 - 13. Januar 2020 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

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