Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2019
10.12.2019
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt gemäss Art. 68 OgR vom 12. Dezember 2019 - 13. Januar 2020 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.