Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.
Silbersboden
 
 
1
2
3
4
Silbersboden
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
5
Aktuelles Icon

Aktuelles

 

Informationen für ukrainische Flüchtlinge

30.03.2022

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhalten in der Schweiz Schutz und Hilfe. Hier finden Schutzsuchende und Personen, die sie unterstützen, praktische Informationen.

Mit dem Schutzstatus S kann Schutzbedürftigen aus der Ukraine rasch Schutz und ein gesichertes Aufenthaltsrecht in der Schweiz gewährt werden. Dafür müssen sich schutzsuchende Personen in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen. Sie können sich im Web-Portal RegisterMe online anmelden und einen Termin vereinbaren. Personen, die sich bereits im Kanton Bern aufhalten, können sich direkt im Bundesasylzentrum an der Morillonstrasse 75, 3007 Bern, registrieren lassen. Sie haben auch die Möglichkeit, in einem ersten Schritt online ein Gesuch einzureichen: Gesuch Schutzstatus S
Wichtig: Nach der Gesuchseinreichung ist die schutzsuchende Person obligatorisch krankenversichert (KVG).

Anmeldung bei der Gemeinde
Personen, die in einer Kollektivunterkunft untergebracht sind, werden bei der Wohngemeinde nicht angemeldet.

Personen, die in einem Privathaushalt untergebracht sind, müssen sich bei der zuständigen Wohngemeinde anmelden. Wer in einem Privathaushalt in Hindelbank untergebracht ist, kann sich während den Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeschreiberei melden. Für die Anmeldung wird ein Reisepass, sowie wenn vorhanden die Heiratsurkunde oder bei Kindern der Geburtsschein benötigt. Sofern der positive Entscheid über die Schutzgewährung durch das SEM bereits vorliegt, ist dieser ebenfalls mitzubringen. Die Anmeldung bei der Gemeinde erfolgt erst nach der Registrierung beim Bundesasylzentrum.

Finanzielle Unterstützung
Für die finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt ist die Asylfürsorge zuständig.
Personen, welche in Hindelbank untergebracht sind, melden sich dafür bei der
ORS Service AG
Lyssachstrasse 23, 3400 Burgdorf
034 552 00 30
bern.ukr@ors.ch

Entschädigung bei Privatunterbringung
Wenn bedürftige Flüchtlinge, die privat untergebracht sind, Asylsozialhilfe erhalten, kann die Gastfamilie eine Mietkostenentschädigung beim der ORS Service AG beantragen. Flüchtlinge, die nicht bedürftig sind, erhalten keine Asylsozialhilfe und folglich auch keine Mietkostenentschädigung. Sollte die Gastfamilie einen Mietkostenanteil verlangen, muss sie diesen direkt mit den untergebrachten Personen aushandeln.

Sprachkurse
Der Kanton Bern bietet subventionierte Deutschkurse an: Deutschkurse für Erwachsene aus der Ukraine (be.ch). Im kantonalen Webportal finden Sie entsprechende Kursangebote. Subventionierte Sprachkurse können von Personen mit Schutzstatus S kostenlos besucht werden. Bevor Sie einen Sprachkurs besuchen, müssen Sie dies mit der ORS Service AG absprechen um die Finanzierung sicherzustellen.

Arbeiten
Personen mit dem Ausweis S haben die Möglichkeit zu arbeiten. Sie brauchen aber zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder zum Stellenwechsel eine behördliche Bewilligung. Der Arbeitgeber muss dafür folgendes Formular ausfüllen und beim Amt für Wirtschaft einreichen: Gesuch Stellenantritt
Verschiedene Stellenbörsen haben sich zusammengeschlossen und eine Seite für Stellensuchende aus der Ukraine kreiert.

Für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist dem Amt für Wirtschaft, Laupenstrasse 22, 3008 Bern, ein kurzes Businessmodell über die Geschäftsidee mit Angabe der Finanzierung einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier: Ausländische Erwerbstätige (be.ch)

Haustiere
Die Vorgaben für die Einreise von Hunden und Katzen, die Flüchtende aus der Ukraine begleiten, wurden vorübergehend gelockert. Wichtig bleibt, dass die Tiere registriert und mittels Formular angemeldet werden.

Allgemeines
Allgemeine Informationen zum Leben im Kanton Bern: Hallo Bern Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort (hallo-bern.ch)

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00 


Der Regionale Sozialdienst Hindelbank und Umgebung (RSHi) ist aufgrund eines Personalengpasses ab sofort und bis auf Weiteres reduziert geöffnet. 

Sie erreichen den RSHi Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag vom 08.00 bis 12.00 Uhr.

Kontakt

 

2024 - Gemeinde Hindelbank. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen und Nutzungsbedingungen».

Sitemap | Barrierefrei | Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen