Öffentliche Mitwirkungsauflage Änderung der Überbauungsordnung Gyssberg, Verlängerung der Nutzung als Kieslagerzone

12.11.2020

Der Gemeinderat Hindelbank bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung Gyssberg zur Verlängerung der Nutzung als Kieslagerzone zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen der Änderung der Überbauungsordnung liegen 30 Tage, vom 13. November 2020 bis und mit 14. Dezember 2020 in der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf und sind auf dieser Webseite aufgeschaltet.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Hindelbank oder per Mail an gemeindeschreiberei@hindelbank.ch zu richten.

Hindelbank, 9. November 2020
Gemeinderat Hindelbank

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