National- und Ständeratswahlen vom 22. Oktober 2023
06.06.2023
Am 22. Oktober 2023 finden die nächsten National- und Ständeratswahlen statt.
Für Unterzeichnerlisten:
Wer für den National- oder Ständerat kandidieren will, muss einen Wahlvorschlag einreichen. Eine kandidierende Person kann allein oder zusammen mit anderen Kandidatinnen und Kandidaten einen Wahlvorschlag bilden. Ein Wahlvorschlag muss von einer Mindestzahl im Wahlkreis wohnhafter Stimmberechtigter eigenhändig unterzeichnet sein:
Nationalrat: Von mindestens 400 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Kanton Bern.
Ständerat: Von mindestens 30 Stimmberechtigten mit politischen Wohnsitz im Kanton Bern.
Grössere politische Parteien sind unter gewissen Umständen vom Beibringen der Unterschriften bei den Nationalratswahlen befreit.
Die Wahlvorschläge für die Nationalratswahlen müssen spätestens am Montag, 7. August 2023, für die Ständeratswahlen spätestens am Montag, 21. August 2023, bei der Staatskanzlei eingereicht werden. Bis zu diesen Daten werden die politischen Gruppierungen die Stimmrechtsbescheinigungen für die Unterzeichnerlisten bei den Gemeinden einholen.
Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Seite der Staatskanzlei des Kantons Bern unter dem Thema "Wahlen und Abstimmungen".
Für Kandidierende:
Die Bestätigung der Wählbarkeit der Kandidierenden wird durch die Staatskanzlei eingeholt.
Versand des Werbematerials:
Für den Versand des Werbematerials gelten die folgenden Regeln:
- Die Regierungsstatthalterämter der einzelnen Verwaltungskreise sind für die Modalitäten des Versands des Werbematerials zuständig.
- Parteien oder Gruppen, die einen Wahlvorschlag eingereicht haben, gelten für den gemeinsamen Versand als angemeldet. Falls sie in einem oder mehreren Verwaltungskreisen auf die Teilnahme verzichten möchten, ist eine fristgerechte Abmeldung bis am Freitag, 25. August 2023 beim zuständigen Regierungsstatthalteramt erforderlich.
- Die Gemeinden tragen die Kosten für den Versand des amtlichen Wahlmaterials und des Werbematerials.
- Die Staatskanzlei veröffentlicht die Bedingungen der einzelnen Verwaltungskreise für den Versand des Werbematerials in einer Gesamtpublikation am Mittwoch, 28. Juni 2023 im kantonalen Amtsblatt.