Öffentliche Bekanntmachung der Inkraftsetzung eines Reglements nach Art. 45 Gemeindeverordnung (GV)

08.08.2024

Organisationsreglement, Genehmigung und Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Hindelbank am 11. Juni 2024 beschlossene Organisationsreglement vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 31. Juli 2024 vorbehaltlos genehmigt wurde. Der Erlass tritt per 1. August 2024 in Kraft. 

Organisationsreglement per 01.08.2024

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