Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2022
12.12.2022
Gemäss Art. 68 Abs. 1 liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens zehn Tage nach der Versammlung während dreissig Tagen öffentlich auf.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Montag, 5. Dezember 2022 liegt bis 16. Januar 2023 am öffentlich auf.