Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 30. Juni 2020

18.06.2020

Für Gemeindeversammlungen, die ab 6. Juni 2020 wieder stattfinden können, musste ein Schutzkonzept gemäss COVID-Verordnung 1 Art. 6 Abs. 3 erarbeitet und umgesetzt werden.

Das Schutzkonzept zeigt auf, wie die Gemeindeversammlung unter Einhaltung von Schutzmassnahmen durchgeführt werden kann. Ist es nicht möglich, die Abstände zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen, einzuhalten, sind gemäss Art. 6e derselben Verordnung die Kontaktdaten zu erheben. Wichtig in dieser Phase der Lockerungen ist, dass allfällige Ansteckungsketten nachvollzogen werden können und die Ansteckung mit Covid-19 eingedämmt werden kann.

Bitte lesen Sie vor dem Besuch der Gemeindeversammlung das Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 30. Juni 2020.

Aufgrund Ihrer Browser-Einstellungen (Do Not Track), werden nur technisch notwendige Cookies genutzt!

Datenschutz-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen