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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Informationen der Steuerverwaltung

21.12.2020

Steuererklärung neu erst ab 18 Jahren

Das Einkommen und Vermögen minderjähriger Kinder wird den Eltern zugerechnet. Eine Ausnahme besteht beim eigenen Erwerbseinkommen, welches Minderjährige selber zu versteuern haben. Bisher haben alle Jugendlichen im Kanton Bern deshalb mit 16 Jahren eine Steuererklärung erhalten. Meist ist das Erwerbseinkommen aber so tief, dass keine Steuer resultiert.

Ab dem Steuerjahr 2020 wird dies angepasst, sodass Jugendliche neu erstmals mit 18 Jahren eine Steuererklärung erhalten. All jene mit Jahrgang 2004 werden somit Anfang 2023 die Steuererklärung 2022 erhalten. Minderjährige, die bereits für das Steuerjahr 2019 eine Steuererklärung ausgefüllt haben, erhalten aber unabhängig vom Alter auch für das Steuerjahr 2020 eine Steuererklärung.

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