Verfügung des Amtes für Kultur bezüglich Teilrevision Bauinventare

01.12.2022

Bauinventare der Gemeinden Aefligen, Bätterkinden, Dürrenroth, Hellsau, Hindelbank, Höchstetten, Kernenried, Krauchthal, Lauperswil, Röthenbach im Emmental, Rüderswil, Rumendingen, Trubschachen, Wiler bei Utzenstorf, Willadingen, Wynigen; Teilrevision

Die Bauinventare wurden durch die Denkmalpflege des Kantons Bern aktualisiert. Die Entwürfe wurden veröffentlicht und es bestand vom 22. August bis zum 20. Oktober 2022 die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zu schriftlichen Äusserungen und Anträgen gemäss Art. 13a Abs. 1 BauV.

Die bestehenden Bauinventare der oben erwähnten Gemeinden werden gemäss veröffentlichtem Entwurf teilrevidiert.

Bern, 23. November 2022
Amt für Kultur
Hans Ulrich Glarner
Amtsvorsteher

Mit der Veröffentlichung dieser Verfügung und dem ungenutzten Ablauf der Beschwerdefrist werden die teilrevidierten Bauinventare der oben erwähnten Gemeinden in Kraft treten. Soweit im Rahmen der veröffentlichten Entwürfe keine Änderungen erfolgten, behalten die bestehenden Bauinventare ihre Gültigkeit.

Rechtsmittelbelehrung
(Art. 13a Abs. 4 BauV):

Gemeinden, Organisationen und Personen, die eine Ergänzung des Inventars verlangt haben, können bei der Bildungs- und Kulturdirektion innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der Verfügung schriftlich und begründet Beschwerde führen. Mit der Beschwerde kann nur gerügt werden, das Inventar sei unvollständig.

Hinweis: Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Objekt aus dem Bauinventar streichen lassen wollen, müssen dies im Nutzungsplan- oder im Baubewilligungsverfahren beantragen.

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