Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot
24.07.2026
Im ganzen Kanton Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Im ganzen Kanton Bern sind Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen auch über den Nationalfeiertag verboten.
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.
Generelles Feuerwerksverbot
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer. Feuerwerke auf Seen sind möglich.
Aufruf zu grosser Vorsicht
Ausserhalb der Feuerverbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: Waldbrandgefahr
Informationsschreiben Kanton Bern ¦ Verbot