Grillstelle Hasenschlupf

01.04.2026

Ab dem 1. April 2026 erfolgt die Reservation über die Gemeindeverwaltung.

Die Waldhütte sowie die Grillstelle können entweder über das Reservationssystem auf der Website der Gemeinde Hindelbank oder durch Einreichen des entsprechenden Benützungsgesuch reserviert werden.

Der Unterhalt der Anlage erfolgt an Werktagen durch den Werkhof. Eine direkte Kontrolle nach der Benützung findet nicht statt - es gilt das Vertrauensprinzip. Die neu erstellte Benützungsverordnung für die Grillstelle Hasenschlupf ist verbindlich und kann auf der Website der Gemeinde Hindelbank unter Reglemente / Verordnungen eingesehen werden.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die sorgfältige Nutzung der Anlage und das Einhalten der geltenden Bestimmungen. 

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