10.04.2025
Amtliche Publikation gestützt auf Art. 26 &27 des Organisationsreglements
Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) den Erlass des Reglements über die Aufgaben der Polizeiorgane der Gemeinde Hindelbank öffentlich bekannt.
Der Gemeinderat hat den Erlass des Reglements an seiner Sitzung vom 24. März 2025 gestützt auf Art. 12 Abs. 3 OgR beschlossen.
Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Referendumsfrist: 10. April - 10. Juni 2025
Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften: 97
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank
Öffentliche Auflage
Das Reglement über die Aufgaben der Polizeiorgane der Gemeinde Hindelbank liegt während sechzig Tagen, d.h. vom 10. April - 10. Juni 2025 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, wird der Gemeinderat das Inkrafttreten des Reglements öffentlich bekannt geben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., erhoben werden.
Reglement über die Aufgaben der Polizeiorgane der Gemeinde Hindelbank vom 1. Januar 2025
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
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