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Aktuelles

 

Erlass Gemeindereglement - Fakultatives Referendum

10.04.2025

Amtliche Publikation gestützt auf Art. 26 &27 des Organisationsreglements

Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) den Erlass des Reglements über die Aufgaben der Polizeiorgane der Gemeinde Hindelbank öffentlich bekannt. 

Der Gemeinderat hat den Erlass des Reglements an seiner Sitzung vom 24. März 2025 gestützt auf Art. 12 Abs. 3 OgR beschlossen. 

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 10. April - 10. Juni 2025

Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften: 97

Einsenden an: Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank

Öffentliche Auflage
Das Reglement über die Aufgaben der Polizeiorgane der Gemeinde Hindelbank liegt während sechzig Tagen, d.h. vom 10. April - 10. Juni 2025 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, wird der Gemeinderat das Inkrafttreten des Reglements öffentlich bekannt geben. 

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., erhoben werden. 

Reglement über die Aufgaben der Polizeiorgane der Gemeinde Hindelbank vom 1. Januar 2025

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00- 12.00 Uhr    

14.00 - 18.00 Uhr (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00- 12.00 Uhr

14.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch

08.00- 12.00 Uhr 

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Donnerstag

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Freitag

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