Anpassung Teilrichtplan Landschaft Emmental 2026: Öffentliche Mitwirkung

15.04.2026

Die Regionalkonferenz Emmental lädt Gemeinden, Organisationen, Unternehmungen, Parteien und Bevölkerung ein, sich an der öffentlichen Mitwirkung zur Anpassung des Teilrichtplanes Landschaft Emmental zu beteiligen.

Teilrichtplan Landschaft
Der Teilrichtplan Landschaft dient der Erhaltung und der Entwicklung der Landschaft und berücksichtigt dabei die kantonalen Vorgaben sowie neue Erkenntnisse und Grundlagen im Bereich Landschaft, Naturschutz und Erholung. Der Teilrichtplan Landschaft Emmental soll in den Bereichen Landschaftsschutz und Landschaftsentwicklung die regional wichtigen Inhalte zur Ergänzung des RGSK liefern und die Gemeinden bei der Erarbeitung der Ortsplanungen unterstützen.

Anpassung Teilrichtplan Landschaft Emmental 2026: Öffentliche Mitwirkung
Die Regionalkonferenz Emmental lädt Gemeinden, Organisationen, Unternehmungen, Parteien und Bevölkerung ein, sich an der öffentlichen Mitwirkung zur Anpassung des Teilrichtplanes Landschaft Emmental zu beteiligen.

Die Mitwirkungsunterlagen sind alle auf der Homepage der Region Emmental auffindbar.

Die Unterlagen stehen ebenfalls auf der Geschäftsstelle der Regionalkonferenz Emmental (Bahnhofstrasse 35, 3400 Burgdorf) zur Einsichtnahme zur Verfügung (nach telefonischer Voranmeldung, Tel. 034 461 80 28). Die Mitwirkungsfrist dauert vom 25. März bis 25. Mai 2026. Eingaben haben schriftlich zu erfolgen an Regionalkonferenz Emmental, Bahnhofstrasse 35, 3400 Burgdorf oder per E-Mail an kthrnwthrchrgn-mmntlch.

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