Wasserentnahme aus Oberflächengewässern für Privatnutzung

08.07.2026

Wir weisen darauf hin, dass das Entnehmen von Wasser aus Bächen, Flüssen oder anderen Oberflächengewässern mit Pumpen ohne eine gültige Konzession gemäss der Verordnung über die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (VWO) nicht erlaubt ist.

Bitte verwenden Sie für die Bewässerung von Gärten und Grünflächen Leitungswasser – sofern die Wasserversorgung Emmental Trinkwasser (ETW) oder die Gemeinde keine Einschränkungen oder Verbote erlassen haben.

Vielen Dank, dass Sie die geltenden Vorschriften einhalten und so zum Schutz unserer Gewässer beitragen. Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Hindelbank gerne zur Verfügung.

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