Wasserentnahme aus Oberflächengewässern für Privatnutzung

08.07.2026

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Bezug von Wasser mit Pumpen aus Gewässern gemäss der Verordnung über die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (VWO), ohne gültige Konzession verboten ist.

Wir fordern Sie auf, Ihre Wasserpumpe aus dem Oberflächengewässer zu entfernen und für die Bewässerung Leitungswasser zu verwenden, sofern dies von der Wasserversorgung Emmental Trinkwasser ETW, oder durch die Gemeinde, nicht untersagt wird.

Vielen Dank, dass Sie die geltenden Vorschriften einhalten und so zum Schutz unserer Gewässer beitragen. Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Hindelbank gerne zur Verfügung.

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