Wir werden die Adressänderung entsprechend vornehmen und uns bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Ihren Heimatschein werden wir innert max. 5 Arbeitstagen der neuen Wohnsitzgemeinde zustellen. Schweizerinnen und Schweizer, die in eine Gemeinde einziehen, haben sich gestützt auf Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug bei der Gemeindepolizeibehörde (Einwohnerkontrolle) persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Ausländische Staatsangehörige
Ausländerinnen und Ausländer, die in eine neue Gemeinde einziehen, haben sich gestützt auf Art. 15 Abs. 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug bei der Gemeindepolizeibehörde (Fremdenkontrolle) persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne während unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Hindelbank
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 60
gemeindeschreiberei@hindelbank.ch
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank
034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch
Montag |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 18.00 |
Dienstag |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 17:00 |
Mittwoch |
08.00 - 12.00 |
14.00 - 17:00 |
Donnerstag |
geschlossen |
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Freitag |
08.00 - 12.00 |
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Der Regionale Sozialdienst Hindelbank und Umgebung (RSHi) ist aufgrund eines Personalengpasses ab sofort und bis auf Weiteres reduziert geöffnet.
Sie erreichen den RSHi Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag vom 08.00 bis 12.00 Uhr.