Vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Wir werden die Adressänderung entsprechend vornehmen und uns bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Ihren Heimatschein werden wir innert max. 5 Arbeitstagen der neuen Wohnsitzgemeinde zustellen. Schweizerinnen und Schweizer, die in eine Gemeinde einziehen, haben sich gestützt auf Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug bei der Gemeindepolizeibehörde (Einwohnerkontrolle) persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Heimatschein / Heimatausweis
- Familienbuch / Familienausweis oder Geburtsscheine der Kinder
- je nach Zivilstand Trennungsvereinbarung oder Scheidungsurteil
- Krankenkassennachweis (Police oder Karte)
Ausländische Staatsangehörige
Ausländerinnen und Ausländer, die in eine neue Gemeinde einziehen, haben sich gestützt auf Art. 15 Abs. 1 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug bei der Gemeindepolizeibehörde (Fremdenkontrolle) persönlich anzumelden. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Reisepass / Personalausweis
- Ausländerausweis
- aktueller Arbeitsvertrag
- aktueller Mietvertrag oder Untermietvertrag
- Zivilstandsbescheinigung (Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil)
- Trennungsvereinbarung
- Geburtsscheine der Kinder
- Krankenkassennachweis (Police oder Karte)
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne während unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Hindelbank