Um zu verhindern, dass Leistungen zu Unrecht ausbezahlt werden, verlangen vor allem Versicherungen oder Pensionskassen Lebensbescheinigungen. Diese beweisen, dass die versicherte Person noch am Leben ist. Für die Ausstellung der Lebensbescheinigung ist eine persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeschreiberei deshalb zwingend notwendig. Dabei ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis, etc.) vorzuweisen.
Gebühr
Gestützt auf das Gebührenreglement der Gemeinde Hindelbank wird pro Lebensbescheinigung eine Gebühr von Fr. 15.00 erhoben.