Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, die weder im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind noch mit einer Person mit Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungsbewilligung in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug.
Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind bestimmte Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (z.B. Grenzgänger oder internationale Wochenaufenthalter, Künstler, Sportler oder Referenten, Organe juristischer Personen sowie Empfänger von Vorsorgeleistungen).
Die geschuldete Steuer wird dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin (= quellensteuerpflichtige Person) durch den Arbeitgeber (= Schuldner der steuerbaren Leistung SSL) direkt vom Lohn abgezogen und der Steuerverwaltung des Kantons Bern überwiesen.
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Quellensteuer
Brünnenstrasse 66
3018 Bern
Quellensteuer
Tel.: 031 633 60 14
E-Mail: qst.sv@be.ch
Nachträglich ordentliche Veranlagung
Tel.: 031 633 60 02
E-Mail: nov.sv@be.ch