Parkierungserleichterung

Die Parkkarte wird durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern auf eine gehbehinderte Person, eine Organisation oder einen institutionalisierten Fahrdienst, welcher Gehbehinderte transportiert, ausgestellt. Die Parkkarte ist befristet und gilt in der Regel für ein Jahr.

Die Parkkarte wird kostenlos auf eine Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Selbstfahrten gehbehinderter Personen oder während der Dauer des Transports und der Begleitung derselben. Die Parkkarte berechtigt, Fahrzeuge auf Parkplätzen mit Parkzeitbeschränkung zeitlich unbeschränkt zu parkieren.  Die Erhebung von Parkgebühren richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.

Wie Sie erstmalig eine Parkkarte beantragen oder Ihre Parkkarte erneuern können finden Sie unter untenstehendem Link.

Parkkarte für gehbehinderte Personen und Fahrdienste
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Behinderung
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