Der amtliche Wert ist der Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Die Gemeinden verwenden den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Änderungen im Bestand, Zustand oder in der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden lösen eine ausserordentliche Neubewertung aus. Der amtliche Wert wird in der Regel aufgrund eines Augenscheins vor Ort durch einen Schätzer oder eine Schätzerin der kantonalen Steuerverwaltung festgesetzt.
Bei Eigengebrauch eines Grundstückes beziehen die Eigentümer/Nutzniesser eine Naturalleistung, die sie mittels Eigenmietwert als Einkommen zu versteuern haben. Die Naturalleistung entspricht dem Betrag, den die Eigentümer/Nutzniesser bei Fremdvermietung erwirtschaften würden.
Die Bewertungsunterlagen befinden sich bei der Standortgemeinde und können dort von Eigentümer/-in bzw. Nutzniesser/-in eingesehen werden. Es kann auch eine Kopie des Grundstückprotokolls bestellt werden.
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Amtliche Bewertung
Brünnenstrasse 66
3018 Bern
Tel.: 031 633 66 44