Steuererlass
Bedeutet die Bezahlung von rechtskräftig veranlagten Steuern eine erhebliche Härte, können sie ganz oder teilweise erlassen werden. Für die Beurteilung eines Erlassgesuches sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person im Zeitpunkt des Erlassentscheids unter Berücksichtigung der Zukunftsaussichten massgebend.
Das Erlassgesuch ist schriftlich - mit dem amtlichen Gesuchsformular und zusammen mit allen verlangten Belegen - bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen. Diese entscheidet über die Gemeindesteuern und leitet das Gesuch weiter an die kantonale Steuerverwaltung zum Entscheid über die Kantons- und direkten Bundessteuern.
Zahlungserleichterung
Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist oder um Bewilligung von Teilzahlungen an die zuständige Inkassostelle zu stellen:
Region Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 5
3400 Burgdorf
Tel.: 031 633 60 01
E-Mail: eo.sv@be.ch