Die Einreichefrist finden Sie auf dem Brief zur Steuererklärung.
Wenn Sie eine Fristverlängerung einreichen möchten, gelten folgende Fristen und Gebühren.
| Fristverlängerung | Online | Schriftlich (E-Mail, Brief), Telefon, Schalter |
| bis 15. Juli | gebührenfrei | CHF 20.00 |
| bis. 15. Sep. | CHF 20.00 | CHF 40.00 |
| bis 15. Nov. | CHF 40.00 | CHF 60.00 |
Kostet die Verlängerung eine Gebühr, wird diese mit der Schlussabrechnung in Rechnung gestellt. Reichen Sie Ihre Steuererklärung verspätet ein, müssen Sie eine Mahngebühr von CHF 60.00 zahlen. Es lohnt sich also, sie rechtzeitig zu übermittelen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen.
Online
Mit dem BE-Login oder über www.taxme.ch
Schriftlich / Telefon / Schalter
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Region Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 5
3400 Burgdorf
Tel: 031 633 60 01
E-Mail: eo.sv@be.ch