Ab 18 Jahren müssen alle steuerpflichtigen Personen jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen und insbesondere das im Lauf des Vorjahres erzielte Einkommen und die Ende Vorjahr bestehenden Vermögenswerte deklarieren.
Ausfüllen der Steuererklärung
Mit BE-Login kann die Steuererklärung elektronisch freigegeben und eingereicht werden. Auch die notwendigen Belege können direkt beim Ausfüllen via Computerablage oder Smartphone hochgeladen werden. Der Kanton Bern verwendet für den Zugang zu seinen E-Services ausschliesslich AGOV, das Behörden-Login der Schweiz. Der Wechsel auf AGOV ist zwingend nötig, um BE-Login weiter nutzen zu können.
Füllen Sie die Steuererklärung auf Papier aus? Dann müssen Sie die Formulare 1-5 zwingend abgeben und die Formulare 1+3 unterzeichnen. Bringen Sie bitte keine Notizen auf den Formularen an. Nehmen Sie für ergänzende Angaben ein neutrales A4 Blatt und vermerken Sie darauf Ihren Namen und die ZPV-Nummer. Die Steuererklärung sowie die notwendigen Belege sind bei der Gemeinde einzureichen.
Einreichefrist
15. März - für unselbständig Erwerbstätige
15. Mai - für selbständig Erwerbstätige, Landwirte, Steuerpflichtige, die an einer Erben-, Miteigentümergemeinschaft, Kollektiv-, Kommandit- oder einfacher Gesellschaft beteiligt sind.
Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichefrist jeweils auf dem Begleitschreiben zur Steuererklärung vermerkt.