Eine Kindesanerkennung ist notwendig, wenn der Vater eines Kindes nicht mit dessen Mutter verheiratet ist und als rechtlicher Vater des Kindes gelten will. Mit diesem unwiderruflichen Schritt wird die rechtliche Verwandtschaft zwischen Vater und Kind begründet. Dies bedeutet, dass das Kind gegenüber seinem eingetragenen Vater erbberechtigt ist und Anspruch auf Unterhalt hat.
Die Kindesanerkennung kann beim Zivilstandsamt nach Wahl angemeldet werden.