Letztwillige Verfügungen von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Hindelbank können zur Aufbewahrung bei der Gemeindeschreiberei hinterlegt werden. Das Testament ist der Gemeindeschreiberei in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen, der Adresse der Verfasserin oder des Verfassers und mit dem Datum des Testaments, zuzustellen. Die Gemeindeschreiberei stellt eine Eingangsbestätigung aus. Das Testament kann auch beim Notar hinterlegt werden. Nach dem Todesfall eröffnet der Gemeinderat die letztwillige Verfügung oder überträgt die Eröffnung dem Notar.
Gebühr
Gestützt auf das Gebührenreglement der Gemeinde Hindelbank wird eine Gebühr von Fr. 30.00 erhoben.