Siegelungswesen

In jedem Todesfall muss gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Die Siegelungsbeamtin muss sich deshalb mit den Angehörigen oder den gesetzlichen Vertretern von verstorbenen Personen in Verbindung setzen. Das Siegelungsprotokoll ist spätestens innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes aufzunehmen. Die bei der Siegelung anwesenden Personen sind verpflichtet, dem Siegelungsorgan wahrheitsgetreu über alle Verhältnisse, die für die Feststellung des Vermögens der verstorbenen Person von Bedeutung sind, Auskunft zu geben. Dazu sind die Belege von Vermögenswerten, Ehe- oder Erbverträge, Testament, etc. bereit zu halten.

Siegelungsbeamtin
Sina Keller
Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

Tel.: 034 420 20 60
E-Mail: sina.keller@hindelbank.ch

Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Bestattungswesen
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