Wenn Sie in Hindelbank an eine andere Adresse oder innerhalb eines Gebäudes umgezogen sind, melden Sie die Änderung bitte innert 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter oder via eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug).
Schweizer*innen
Die Gebühr beträgt CHF 20.00 pro volljährige Person.
Ausländische Staatsangehörige
Die Gebühr beträgt CHF 25.00 pro volljährige Person.
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen wir Ihren Ausländerausweis sowie eine Kopie des neuen Mietvertrags.
Kinder
Mitumziehende volljährige Kinder müssen den Umzug eigenständig melden.
Sind die Eltern nicht verheiratet, getrennt lebend oder geschieden, kann die Mutter oder der Vater mitumziehende minderjährige Kinder ummelden, wenn sie/er das Sorgerecht und die Obhut ausübt. Erfolgt mit dem Umzug eine Trennung der Eltern, ist bei gemeinsamem Sorgerecht eine Bestätigung einzureichen, dass der andere Elternteil mit dem Umzug der Kinder einverstanden ist (ggf. ist dies in der Trennungsvereinbarung festgehalten).