Rentenvorausberechnungen sind sinnvoll bei vorzeitigem Rentenbezug oder im Scheidungsfall. Sie geben Auskunft über eine voraussichtlich zu erwartende Rente der AHV. Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen muss für die Rentenvorausberechnung zwingend je ein Antrag pro Person ausgefüllt werden. Die beiden Anträge sind gleichzeitig an dieselbe Ausgleichskasse einzureichen.
Der Antrag für eine Rentenvorausberechnung kann heruntergeladen und ausgedruckt, bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden oder komplett online ausgefüllt und eingereicht werden.