Fledermäuse

Fledermäuse und ihre Quartiere sind bundesrechtlich geschützt. Es ist untersagt, Fledermäuse zu töten, zu verletzen, zu fangen oder ihre Brut- oder Raststätten zu beschädigen. Bei Auffinden von hilflosen oder verletzten Fledermäusen ist die Wildstation Landshut zu kontaktieren:

Stiftung Wildstation Landshut
Schlossstrasse 21
3427 Utzenstorf
Tel.: 032 665 38 93
www.wildstation.ch

Informationen rund um das Thema "Fledermäuse am Haus" sind auf der Internetseite des Fledermausschutzes des Kantons Bern zu finden.

Fledermausschutz des Kantons Bern
Tiere
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