Beglaubigungen von Unterschriften oder Dokumenten müssen im Kanton Bern gemäss Artikel 62 und 63 Notariatsverordnung durch einen Notar ausgeführt werden. Den Gemeindebehörden im Kanton Bern stehen keine Beglaubigungskompetenzen mehr zu. Wer eine Beglaubigung benötigt, wendet sich an einen Notar eigener Wahl.