Familienzulagen sind Sozialleistungen, die durch den Arbeitgeber ausbezahlt werden. Familienzulagen umfassen:
- Kinderzulagen (CHF 250.00 pro Monat) bis und mit dem Monat, in dem der 16. Geburtstag des Kindes liegt (oder der 20. Geburtstag, wenn das Kind wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht arbeiten kann).
- Ausbildungszulagen (CHF 310.00 pro Monat), wenn sich das Kind in Ausbildung befindet, frühestens jedoch für den Monat, in dem der 15. Geburtstag des Kindes liegt, und längstens bis zum 25. Geburtstag.
Weiter haben alle Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen Anspruch auf Familienzulagen. Für Beschäftigte in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung.
Wie hoch sind die Familienzulagen in der Landwirtschaft und im Weinbau?
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft sieht folgende Beträge vor:
- die Kinderzulage beträgt CHF 215.00,
- für Jugendliche in Ausbildung wird eine Zulage von CHF 53.00 gewährt,
- bei einer Tätigkeit im Berggebiet wird eine Zulage von CHF 20.00 ausgerichtet,
- die Haushaltungszulage beträgt CHF 100.00 (nur für landwirtschaftliche Arbeitnehmende).
Arbeitnehmende erhalten die Familienzulagen über ihren Arbeitgeber.
Selbständigerwerbenden werden die Familienzulagen von der Beitragsrechnung abgezogen.
Nichterwerbstätigen werden die Familienzulagen direkt ausbezahlt.