Feuerwerk

Feuerwerke gehören zu besonderen Anlässen wie Silvester oder Feierlichkeiten und erfreuen viele Menschen. Damit alle sicher Freude daran haben, gibt es in der Gemeinde Hindelbank einige Regeln und Hinweise:

Erlaubnis und Sicherheitsvorschriften

  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich erlaubt, wenn die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Bitte beachten Sie das Reglement über die Aufgaben der Polizeiorgane der Gemeinde Hindelbank.
  • Besonders auf Abstände zu Gebäuden, Wald- und Wiesengebieten sowie zu Menschengruppen ist zu achten.
  • Professionelle Feuerwerke dürfen nur durch dafür ausgebildete Personen durchgeführt werden.


Verantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner

  • Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit und die der Umgebung.
  • Kinder dürfen Feuerwerkskörper nur unter Aufsicht Erwachsener benutzen.
  • Halten Sie Feuerlöscher oder Wasser bereit, um mögliche Brände zu verhindern.


Entsorgung

  • Feuerwerksreste gehören in den Hauskehricht oder die Sammelstellen – nicht in die Natur.


Hinweise der Gemeinde
Die Gemeinde Hindelbank appelliert an Rücksicht und Vorsicht, um Verletzungen und Schäden zu vermeiden. Bei Fragen zu Feuerwerksvorschriften oder Bewilligungen können Sie sich an die Gemeindeschreiberei wenden.

Feiern Sie sicher und geniessen Sie das Feuerwerk verantwortungsbewusst!

Informationen Sprengstoff und Pyrotechnik Kantonspolizei Bern
Informationen Sprengstoff und Pyrotechnik Bundesamt für Polizei
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Luft und Klima
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